
Die Naturschützer des NABU sind überrascht und schockiert, wie seitens der Gemeinde Bickenbach mit dem Vorgang umgegangen wird. Klar ist, das die Gemeinde Bickenbach ohne naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Genehmigung 24 Habitatbäume fachlich völlig unzureichend von einem Unternehmer fällen liess. Die Aussage, dass die Firma selbst die Bäume nach Nestern und Winterquartieren überprüft hat, ersetzt keinesfalls [mehr…]