Okt 132014
 
NABU-Landesvertreter fordern Landesprogramm von Umweltministerin

Der Beerbach bei Ober-Beerbach – ein künftiges Bibergewässer? Um zukünftige Konflikte zu vermeiden, benötigt er mehr Raum.

Wetzlar – Bei ihrer Jahrestagung 2014 in Wetzlar forderte die Landesdelegierten-Versammlung des NABU Hessen Umweltministerin Priska Hinz dazu auf, ein Landesprogramm zur Schaffung von ungenutzten Gewässerentwicklungsstreifen zu initiieren. „Uferflächen von Bächen und Flüssen gehören in die öffentliche Hand“ erklärte NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Nur damit könne die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass Gewässer ihre eigene Dynamik entwickelten. Naturnahe Fließgewässer mit ihren Auen böten ideale Bedingungen für die Rückkehr verschwundener und gefährdeter Arten wie Kreuzkröte, Gelbbauchunke, Eisvogel, Flussregenpfeifer und Uferschwalbe. Ein Vorteil sei zudem, dass die öffentliche Hand dann vielerorts auf teure und planungs-aufwändige, kleine Renaturierungsprojekte verzichten könne. „Gewässerentwicklungsstreifen dienen gleichermaßen der Reinhaltung des Wassers, dem Hochwasserschutz, dem Artenschutz und der Entwicklung seltener Auen-Lebensräume“, so Eppler. Ein solches Landesprogramm trage damit auch zur Erfüllung anderer Ziele der Landesregierung bei, wie etwa der Hessischen Biodiversitäts-Strategie. Gleichzeitig sei dies der beste Weg, um Konflikte mit dem sich wieder ausbreitenden Biber zu vermeiden und ihm den nötigen Raum zur eigenen Landschaftsgestaltung zu geben.

Eppler wies darauf hin, dass die bisherige Bilanz der Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie katastrophal sei. „Vom europarechtlich vorgeschriebenen Ziel, bis 2015 alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, sind wir meilenweit entfernt“, so Eppler. Das von der Landesregierung gesteckte Ziel, zumindest 2140 Kilometer Fließgewässer zu renaturieren, sei nicht im Ansatz verwirklicht. Seit dem Jahr 2000 seien nur 255 Kilometer von Verbauungen und Regulierungen befreit worden. Insgesamt haben die hessischen Fließgewässer eine Länge von 22.000 Kilometer. Beim geplanten Ankauf von Uferflächen für Naturschutzzwecke sieht es, so der NABU, nicht besser aus: Von den angepeilten 4460 seien erst 395 Hektar in öffentlichen Besitz gelangt. Eppler forderte die Ministerin auf, zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen an Gewässern das im Jahr 2003 in Hessen abgeschaffte Wasserentnahme-Entgelt („Grundwasserabgabe“) wieder einzuführen. Eine solche Abgabe gibt es in 13 Bundesländern, wo sie insgesamt 383 Mio Euro pro Jahr erbringt. Das Land solle zudem Kommunen und Unterhaltungsverbänden personelle Hilfestellung zur Konzeption von Schutzprojekten und zur Vorbereitung von Finanzierungsanträgen geben.

Der Beerbach bei Ober-Beerbach in seinem Korsett aus Beton-Halbschalen.

Hintergrundinformation „Gewässerentwicklungsstreifen“
Der NABU Hessen fordert die Ausweisung von Gewässerentwicklungsstreifen an insgesamt 8400 Kilometern des hessischen Fließgewässernetzes. Dies sind die sogenannten „wasserrahmenrichtlinien-relevanten“, größeren Bäche mit einem Einzugsgebiet von über zehn Quadratkilometern. Die Entwicklungsstreifen sollen beidseitig der Bäche liegen und abhängig von der Talform zwischen zehn und dreißig Meter breit sein. Sie sollen in die öffentliche Hand gelangen und aus der Nutzung genommen werden. Dies kann über Instrumente der Flurneuordnung (freiwilliger Landtausch, beschleunigtes Zusammen-legungsverfahren, vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren) erfolgen. Für die Einrichtung von Gewässerentwicklungsstreifen ist ein Landerwerb von ca. 33.000 Hektar notwendig. Die Kosten für den Landerwerb lägen bei dem auf 25 Jahre ausgelegten Projekt bei 27 Millionen Euro pro Jahr. Gewässerentwicklungsstreifen sind eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ für die Gewässer. Sie stellen eine sinnvolle Alternative zu teuren kleinen Renaturierungsprojekten dar. Solche Projekte kosten im Durchschnitt 200.000 Euro pro Kilometer. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung von Gewässerentwicklungstreifen für den Schutz vor Hochwasser. Vorsorgender Hochwasserschutz ist billiger als ein immer wiederkehrendes Katastrophenmanagement. So kostete der Aufbauhilfefonds nach dem Hochwasser 2013 den deutschen Steuerzahler 8,0 Milliarden Euro. Elf Jahre zuvor verschlang bereits ein anderer Hochwasser-Aufbauhilfefonds an der Elbe 7,1 Milliarden Steuergelder.Gewässerentwicklungsstreifen können

  • Mehrere Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen: Strukturverbesserung, typische Artenausstattung, Pufferung gegen Stoffeinträge und Erosionsschutz.
  • Die Ziele der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erfüllen: Wiederherstellung seltener Auenlebensräume und den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
  • Einen Beitrag zum vorsorgenden Hochwasserschutz leisten, weil sich die Abflussgeschwindigkeit durch Laufverlängerungen, Gewässerverbreiterung und höhere Rauigkeit verringert.
  • Ein Biotopverbundsystem durch das ganze Land schaffen, das viele Arten für ihre Wanderungen nutzen können.
  • Einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt leisten.
  • Konflikte mit dem sich ausbreitenden Biber verhindern.
  • Die Attraktivität und den Erlebnisreichtum der Landschaft durch naturnahe und verwildernde Bachauen für Erholung suchende Menschen erhöhen.

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