Mai 082022
 

Stellungnahme zum Artikel „Fällarbeiten zur Verjüngung – Beim Ortstermin im Bickenbacher Wald werden zahlreiche Vorwürfe des NABU entkräftet“ (Darmstädter Echo am 7.5.2022)

Wahr ist: der forstliche Eingriff im Bickenbacher Wald war naturschutzfachlich wie finanziell ein Desaster, der Gemeinde Bickenbach ist erheblicher Schaden entstanden. 

Die selbst für forstwirtschaftliche Laien gut sichtbare Verwüstung im Bickenbacher Wald ist eine Tatsache, die die naturschutzfachlichen Sorgen des NABU wohl begründet und die im PEFC-Bericht bestätigt wird: Der Hauptkritikpunkt des NABU, nämlich die übermäßige Bodenverdichtung, wurde auch durch PEFC als Abweichung kritisiert. 

Folgen sind eine massive Verdichtung auf dieser Fläche, die damit verbundene Freilegung des Bodens und Vernichtung des natürlichen Nachwuchses an jungen Bäumen. Die natürliche Waldentwicklung ist hier mindestens um ein Jahrzehnt zurückgeworfen worden, die Bodenverdichtung ist immens und wird bleibend Ertragseinbußen zur Folge haben.

Es gab es eine viel zu hohe Holzentnahme, die sich nicht mit den festgelegten Zielen der Forsteinrichtung Bickenbachs deckt. Letztlich ist auch dies eine Vertragsverletzung des Forstanbieters. Der ohnehin schon stark lückige Bestand hätte keinerlei Auflichtung zur Einleitung der Naturverjüngung gebraucht. Sie fördert lediglich die Vertrocknung und das Auftreten von Neophyten, die in diesen Waldgebieten schon zahlreich vorhanden sind.

Es bleibt zudem rätselhaft, weshalb im Artikel von acht Kritikpunkten gesprochen wird. Der NABU hatte lediglich 5 PEFC-relevante Punkte kritisiert (Rückegassen, Wuchshüllen, Fäll- und Rückeschäden, Biotopbäume und Auflichtung).

Nun könnte man natürlich sagen: Der Schaden ist eingetreten und kann nicht mehr behoben werden.

Was den NABU aber mit Sorge erfüllt, ist nun eher die Tatsache, dass es scheinbar noch viel zu wenig Problembewusstsein bei der Gemeinde Bickenbach und den GemeindevertreterInnen zu geben scheint. Denn deren Pflicht wäre es ja, wenigstens künftige naturschutzfachliche und finanzielle Schäden abzuwenden. 

Dazu wäre zunächst die Erkenntnis notwendig, dass man es hier weniger mit Auswirkungen der Klimakrise oder dem Fehlverhalten eines einzelnen Holzwerbers zu tun hat. 

Vielmehr erleben wir hier – wie an vielen anderen Stellen im Wald, wo HessenForst als Anbieter forstlicher Leistungen auftritt – generelle Auswirkungen einer forstlichen Praxis, die inzwischen die Existenz der Wälder selbst aufs Spiel setzt.  

Es wäre an dieser Stelle geradezu die Pflicht der TrägerInnen gemeindlicher Verantwortung, sich einen Überblick über forstliche Alternativangebote zu verschaffen, sich von unabhängigen ForstwissenschaftlerInnen beraten zu lassen. 

Die gute Nachricht: Am 22.5.2022 findet um 16 Uhr im Bürgerhaus Bickenbach ein Vortrag zum Thema statt: „Naturnaher Wald nach dem Lübecker Modell“ mit dem international anerkannten Forstexperten Knut Sturm. Wir laden alle herzlich dazu ein, die sich für den Wald verantwortlich fühlen.

Zu den Punkten, die PEFC nicht als Abweichung gewertet hat:

  • Habitatbaumauszeichnung: Dass es in Gebieten, in dem es viele sterbende Bäume gibt, nicht möglich war, einen einzigen Biotopbaum für Vögel und andere Tiere auszuzeichen bzw. Bäume zu kennzeichnen, die in naher Zukunft als Habitatbäume in Betracht kommen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Bewertung durch PEFC erschließt sich uns nicht.
  • Die zahlreichen Fäll- und Rückeschäden vor allem im Unter- und Zwischenstand wurden unserer Ansicht nach bei der Begehung nicht ausreichend berücksichtigt.
  • Die starke Auflichtung hat dem Boden und Wald aus naturschutzfachlicher Sicht mehr Schaden zugefügt, als es zu seinem Wohle war.

Kommentarfunktion geschlossen

NABU Menu