Jan 242021
 

Die Naturschützer des NABU sind überrascht und schockiert, wie seitens der Gemeinde Bickenbach mit dem Vorgang umgegangen wird.

Ungenehmigte Fällungen von Horstbäumen in der Landbachaue

Klar ist, das die Gemeinde Bickenbach ohne naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Genehmigung 24 Habitatbäume fachlich völlig unzureichend von einem Unternehmer fällen ließ. Die Aussage, dass die Firma selbst die Bäume nach Nestern und Winterquartieren überprüft hat, ersetzt keinesfalls das vorab notwendige fachliche Artenschutzgutachten. Auch Aussagen, dass die Firma reagiert hätte „wenn beim Fällen eine Fledermaus weggeflogen wäre“, weist auf gravierende Wissensdefizite hin: Fledermäuse im Winterschlaf sind schlicht nicht in der Lage, schnell abzufliegen. Selbst wenn sie die Baumfällung überleben, werden sie bei einer so dramatischer Unterbrechung der Winterruhe und dem notwendige Verbrauch an Fettreserven wahrscheinlich so geschwächt, dass sie den Winter nicht überstehen. Es gibt gute Gründe, warum Winterquartiere von Fledermäusen einen hohen Schutz genießen. Wer ungeprüft potentielle Fledermaus-Winterquartiere vernichtet, nimmt ein Tötungsrisiko in Kauf und verletzt allein dadurch Naturschutzgesetze.

Greifvogelhorst mit Jungvogel im Mai 2019 auf einem der ohne Genehmigung gefällten Bäume

„Kommunikationsprobleme“ sehen die Naturschützer nicht nur im Verhältnis der Gemeinde zur Unteren Naturschutzbehörde, sondern vor allem im Verhältnis zum Naturschutz selbst: so wurden die rechtzeitigen Warnungen und Bitten um sensitiven Umgang mit den Horstbäumen seitens der Naturschützern an die zuständigen Gemeindebehörden schlicht ignoriert – hier hätte ein größerer Schaden noch abgewendet werden können.

Die jetzt offenbar auch von der UNB angestrebte Idee, eine naturschutzfachlich nicht genehmigungsfähige Maßnahme ohne weitere Prüfungen gegen Auflagen nachträglich durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigen lassen zu wollen, ist einigermaßen absurd. Eine nachträgliche Prüfung wird hier nicht stattfinden, Beweise für die Vernichtung einen Fledermaus-Winterquartiers sind weitgehend durch Motorsäge und Feuer vernichtet. Dagegen ist die Beweislage betreffs der Zerstörung von Nestern geschützter Arten geradezu ungewöhnlich gut.

Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Soll hier still eine für sowohl Gemeinde als auch UNB peinliche Angelegenheit aus den Augen der Öffentlichkeit verschwinden? Hätte eine Bickenbacher BürgerIn Ähnliches zu verantworten, müsste er oder sie möglicherweise mit einem Strafverfahren rechnen.

Was ist zu tun?

Letztlich braucht es hier eine politische Antwort – vielleicht auch bei der anstehenden Kommunalwahl – und keine langwierige Untersuchung: wenn Naturschutzaspekte in tägliche Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen, dann ist das eine politische Entscheidung.

Naturschützer sollten nicht nur im Krisenfall schnell Gehör finden, sondern regulär bei wesentlichen Entscheidungen, wie dem Pflegeplan für Hecken und Wegränder. Vertreter des Naturschutzes würden gern ihre Kompetenzen einbringen, genau so wie das ja heute bei den lokalen Landwirten gelebt wird. Mit dem Hinweis, dass wir die Landwirte ja nicht als Gegner, sondern als notwendigen Teil der Lösung eines nachhaltigen Umweltmanagements sehen.
Wenn Gemeinde, Landwirte und Naturschutz ihre Kompetenzen in den politischen Prozess einbringen, werden politische Entscheidungen fachlich besser und Konflikt-vermeidend umgesetzt. Das ist unsere Hoffnung.

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