Aug 012022
 

Standpunkt des NABU Kreisverbandes Darmstadt

Wie zuletzt im Darmstädter Echo zu lesen war, prüft man derzeit in Pfungstadt die Möglichkeit, einem Teil des Gemeindewaldes seinen Status als Bannwald zu entziehen. Das Biotech-Unternehmen R-Biopharm – der größte Gewerbesteuerzahler der Stadt – will seinen Standort auf einem rund 4500m2 umfassenden Waldstück erweitern, 3100m2 davon Bannwald. Die naturschutzfachlichen Aspekte, die bereits im Echo-Artikel anklingen, sollen im Folgenden vertieft werden, damit klar wird, warum dieses Stück Wald unbedingt erhaltenswert ist:

Wir finden in diesem relativ kleinen Areal ein seltenes Beispiel eines naturnahen Waldes mit weitgehend natürlicher Artenausstattung und guter Entwicklungsprognose. Wie man nahezu überall im Hessischen Ried derzeit beobachten kann, sieht es in weiten Teilen anders aus. Drastische Standortverschlechterungen werden zu Stressfaktoren für den Wald im Ried: Verlust des Grundwasseranschlusses, Klimawandel (v.a. in Form von übermäßiger und lang anhaltender Hitze und fehlender Niederschläge), Zerschneidung mit Verlust des Bestandsklimas, Eintrag von Stäuben und Schadstoffen, vor allem Stickstoff. Demgegenüber stellt das Bannwaldstück eine Entwicklung naturnaher Vegetation dar, die als Musterbeispiel für eine natürliche Anpassung der Wälder an derartige Standortverschlechterungen gelten kann. Die Baumarten, die hier wachsen und sich aus eigener Kraft verjüngen, umfassen vor allem diejenigen, die dem Klimawandel nach aktuellem Kenntnisstand am meisten entgegenzusetzen haben: Traubeneiche, Winterlinde, Rotbuche, Flatterulme, Eibe, Spitz- und Feldahorn. Es finden sich außerdem die Waldkiefer, die dort weniger gute Zukunftschancen hat, und die Douglasie, die hier standortfern und hiesigen Waldökosystemen wenig zuträglich ist. Insgesamt ergibt sich das Bild eines ökologischen Kleinods, das unzähligen heimischen Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause bietet und das sich hier über viele Jahrzehnte „in Eigenregie“ entwickelt hat. Es ist unbedingt schützenswert, und ein etwaiger „Ausgleich“ an anderer Stelle erscheint kaum vorstellbar.

Bannwald ist in Hessen (pdf Hessisches Waldgesetz) definiert als Wald, der wegen seiner Lage, flächenmäßigen Ausdehnung und seiner außergewöhnlichen Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luft­reinigung in seiner Flächensubstanz erhalten werden muss und deshalb nur in Ausnahmefällen gerodet werden darf. Im konkreten Fall wurde der Bannwald ja gerade in Verdichtungsräumen ausgewiesen, um die einfache Ausweisung als Gewerbegebiet oder Wohngebiet langfristig zu verhindern – woran die Gesellschaft bekanntermaßen immer wieder scheitert.

Die Position des NABU ist ganz klar: Keine weitere Versiegelung. Kein weiterer Netto-Verlust für den Natur- und Klimaschutz.

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