Schützt das Naturschutzgebiet am Felsenmeer!
Wir fordern ein Ende der forstwirtschaftlichen Nutzung des Naturschutzgebietes Felsberg/Felsenmeer im Lautertal!
Hier geht es zur Petition: https://www.change.org/p/gemeinde-lautertal-sch%C3%BCtzt-das-naturschutzgebiet-am-felsenmeer
Adressaten: Gemeinde Lautertal, Gemeinde Bensheim, Privatwaldbesitzer Felsberg, HessenForst, Regierungspräsidium Darmstadt, Landkreis Bergstraße, GEO Naturpark Odenwald-Bergstraße, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Europäische Kommission
1. Forderung
Das Felsenmeer auf dem Felsberg im Lautertal zählt zu den herausragenden Naturräumen Europas. Aus diesem Grunde hat die Europäische Union das Naturschutzgebiet Felsberg 2008 zum Natura 2000 Gebiet erhoben. Das Schutzziel dieses Flora-Fauna-Habitats ist es, den natürlichen Lebensraum von Pflanzen und Tieren zu erhalten. Der Wald am Felsberg ist ein Ort von überregionaler Bekanntheit. An diesem Ort wird die Verschmelzung von Natur, Geologie und Historie auf einzigartige Weise erlebbar. Der Felsberg ist Teil des UNESCO Global Geoparks Bergstraße-Odenwald.
Das Naturschutzgebiet wird von vielen Menschen aufgesucht, weil es in seinem Charakter unverkennbar ist. Zwischen den Felsen, die einst von Römern behauen wurden, wachsen formschöne Bäume. Ihre beeindruckenden, teils riesigen Wurzelgeflechte verwachsen mit den Felsen. Der Buchenwald gibt diesem Ort seine eindrucksvolle und einzigartige Ästhetik.
Dieses Naturparadies ist jedoch durch teils massive forstliche Eingriffe existenziell bedroht. Der besondere Charakter geht durch die vielen Baumfällungen Stück für Stück verloren. Aus den knorrigen Wurzelgeflechten ragen an vielen Stellen keine beeindruckenden Bäume mehr, sondern nur noch deren Stümpfe. Die Fällungen setzen einen Domino-Effekt in Gang: Durch das Eindringen von Trockenheit erleiden immer mehr Bäume Trockenschäden, die dann ebenfalls gefällt werden. Einige Bäume tragen sichtbare Wunden, die ihnen durch Forstmaschinen und bei Fällarbeiten zugefügt wurden. Hinzu kommen unsichtbare Schäden durch die von Maschinen verursachten Wurzelabrisse. Böden und deren Porenvolumen werden durch tonnenschwere Forstmaschinen verdichtet und damit nachhaltig geschädigt. Kahlschläge führen zur Verarmung des Waldbodens, zum Verlust von Nährstoffen für das Waldwachstum und zur Zerstörung des Waldinnenklimas. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Behandlung von Wäldern im Klimawandel werden bei den forstlichen Maßnahmen bisher nicht ausreichend berücksichtigt, sodass der Wald in den kommenden Jahrzehnten immer weniger in der Lage sein wird, sich den veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen. Die Stabilität des Waldes und seine Resilienz gegenüber den Klimawandelfolgen sind in Gefahr. Die Eingriffe gefährden die Schutzziele, darunter vor allem den Erhalt der Buchenwaldgesellschaften.
Der Entschluss für einen besseren Schutz dieses Gebietes zu kämpfen, entstand in einer Gruppe von Naturfotografen und Naturschützern, die nicht mehr zusehen konnten, wie ein Baum nach dem anderen dort verschwindet. Mittlerweile haben sich dieser Petition Naturschutzgruppen und Bürgerinitiativen aus der Region angeschlossen. Sie möchten dieses besondere Schmuckstück der Natur bewahren und setzen uns für den Schutz dieses Gebietes ein. Auch ohne forstliche Nutzungen ist der Wald durch eine Vielzahl von Stressfaktoren, wie Klimawandelfolgen, Stickstoffeinträge und hohes Besucheraufkommen akut gefährdet. In diesem Spannungsfeld muss der Patient Wald von jeglichen forstlichen Maßnahmen verschont bleiben. Schon seit 2011 war eine Teilstilllegung im Gemeindegebiet Lautertal geplant, die aber seither nicht umgesetzt wurde.
Wir fordern deshalb ein Ende jeglicher forstwirtschaftlichen Nutzung im Naturschutzgebiet Felsberg / Felsenmeer im Lautertal!
Aus unserer Hauptforderung ergeben sich zusätzliche nötige Maßnahmen:
- Da der Wald durch die forstlichen Eingriffe und Bodenverdichtung durch Waldbesucher und Maschinen an einigen Stellen gelitten hat, ist es notwendig, Ersatzpflanzungen und Schutzmaßnahmen in den stark aufgelichteten und stark verdichteten Bereichen vorzunehmen und Kahlschlagsflächen wiederzubewalden. Dabei sollten nur Wildlingspflanzen aus den Beständen vor Ort zur Verwendung kommen. Stark frequentierte Zonen im Bereich der Felsen sollten insofern von der Überführung in die natürliche Entwicklung ausgenommen sein, als dass Ersatzpflanzungen und Schutz der vorhandenen natürlichen Verjüngung in diesen Bereichen auch in Zukunft vorgenommen werden können. Im Rahmen eines intelligenten Neophytenmanagement sollte für die Eindämmung von Neophyten (nicht gebietsheimische Pflanzenarten) Sorge getragen werden.
- Für touristisch stark frequentierte Zonen müssen Konzepte zur Besucherlenkung entwickelt werden, die ein gesundes Nebeneinander von Natur und Mensch ermöglichen. Der Wald auf dem Felsberg soll Waldbesuchern weiterhin als ein Ort der Erholung und des Naturerlebens dienen. Eine Verkehrssicherungspflicht im Wald und an Waldwegen besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren. (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes von 2. Oktober 2012 – VI ZR 311/11). Der Waldbesucher wird auf den Tatbestand, dass das Betreten von Waldwegen und Wald auf eigene Gefahr erfolgt, beim Eintritt in den Wald hingewiesen. Er erhält darüber hinaus hilfreiche Informationen über waldtypische Gefahren und in Naturwäldern ablaufende Prozesse. Dennoch sollte für die Sicherheit der Waldbesucher Sorge getragen werden: Bei akuten Gefährdungen von Waldbesuchern durch evtl. abbrechende Äste etc. an Waldwegen sollten zunächst alternative Methoden wie z.B. gezielte Totholzentfernung oder Warnschilder der Fällung von Bäumen vorgezogen werden, damit weitere schädliche Auflichtungen des Kronendachs vermieden werden. Wird eine Fällung notwendig, verbleibt der Baum als wertvolle Biomasse im Bestand.
Was wird dadurch verändern?
- Ein Verzicht auf die Holznutzung wird eine natürliche Waldentwicklung zur Folge haben mit viel Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten. Es entwickelt sich auf diese Weise nach und nach ein Wald, der nebeneinander alle Lebensphasen seiner Bäume beinhaltet. Die Artenvielfalt in diesem Gebiet wird sich dadurch erhöhen, dass Bäume wieder alt werden dürfen und in ihrem Wachstums- und Zerfallsprozess vielen verschiedenen Arten von Lebewesen ein Zuhause geben können. Arten können sich dem Klimawandel anpassen und langfristig lokal überlebensfähige Populationen entwickeln. Viele spezialisierte Tier- und Pflanzenarten sind auf ein beständiges Waldinnenklima und auf stark dimensioniertes Alt- und Totholz angewiesen. Diese hätten eine Chance, sich langfristig anzusiedeln.
- Nachfolgende Generationen erhalten die Möglichkeit, natürliche Lebensgrundlagen erleben zu können, wie es im Grundgesetz im Artikel 20a festgehalten ist. Sie können biologische Vielfalt und die mit ihr verbundenen natürlichen Prozesse erleben und daraus lernen. Auch unsere Generation wird von Ökosystemleistungen des geschonten Waldes profitieren. Dabei spielt die Erholungsfunktion eine Rolle, aber auch die Funktion des Waldes als CO2-Speicher und wichtigem Verbündeten im Kampf gegen den Klimawandel.
- Dadurch, dass keine schweren Forstmaschinen mehr durch die Wälder fahren und bewaldete Stellen nicht mehr zu Kahlflächen werden, wird der Waldboden, das wichtigste Kapital des Waldes, geschont. Er kann auf diese Weise Kohlenstoff, Nährstoffe und Wasser optimal speichern. Die unterirdische Versorgung der Bäume wird dort gut funktionieren, wo er noch nicht nachhaltig geschädigt wurde. Es kommt zu keiner weiteren Befahrung von wertvollen Waldböden. Geschädigten Böden gibt man die Möglichkeit zur Regeneration. Rücke- oder Fallschäden kommen nicht mehr vor.
- Die Waldbestände bekommen die Möglichkeit, wieder dichter zu werden, was für den Erhalt des Buchenwaldes im Klimawandel von entscheidender Bedeutung ist. Mit der natürlichen Sukzession soll ein Zustand erreicht werden, der den Zielsetzungen Biodiversität, Erhaltung der natürlichen Waldgesellschaften, Bodenschutz, Klimaschutz, Wasserschutz und Schutz des geologischen und kulturellen Bodendenkmals in höchstem Maße gerecht wird.
- In Deutschland werden aktuell nur 2,8% aller Wälder ihrer natürlichen Entwicklung überlassen. Dieser Anteil muss sich nach der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung signifikant erhöhen. Diese Ziele wurden bisher verfehlt. Der Holznutzungsverzicht im Naturschutzgebiet Felsberg im Lautertal könnte einen wichtigen Beitrag leisten, mehr natürliche Prozesse in den Wäldern Deutschlands zuzulassen.
Diese Petition wurde initiiert von:
- NABU Seeheim-Jugenheim
- einer Gruppe von Natur- und Landschaftsfotografen („Fotografen für das Naturschutzgebiet Felsberg“)
Folgende Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen haben sich dieser Petition angeschlossen:
- NABU Kreisverband Bergstraße sowie folgende Ortsgruppen
- NABU OG Stadtverband Bensheim/Zwingenberg
- NABU OG Elmshausen
- NABU OG Lautertal
- NABU Landesverband Hessen
- NABU Kreisverband Darmstadt
- BUND Kreisgruppe Bergstraße
- Greenpeace Darmstadt
- Greenpeace Mannheim-Heidelberg
- Greenpeace Frankfurt
- Bürgerinitiative Pro Walderhalt e.V.
- Waldwende Jetzt!
- Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen – Kreisgruppe Bergstraße
2. Begründung und weiterführende Informationen
Die forstlichen Maßnahmen am Felsberg verursachen eine Reihe von Folgewirkungen, die das Waldwachstum nachhaltig negativ beeinflussen.
- Immer mehr Bäume, insbesondere Altbuchen, verschwinden aus diesem schützenswerten Naturraum. Die für den Fortbestand eines Waldökosystems wichtige Generation der alten Bäume ist kaum mehr vertreten. Der ursprüngliche Charakter und das ästhetische Gesamtbild des Waldes gehen Stück für Stück unwiederbringlich verloren. Stattdessen entstehen unnatürliche Lichtungen und Kahlflächen. Wo Bäume gefällt wurden und wo sich aus eigener Kraft keine Bäume mehr etablieren können wie in den stark verdichteten Bereichen, wurden keine Ersatzpflanzungen vorgenommen. Aktuelle wissenschaftliche Studien zeigen, dass Waldbestände, in denen das Kronendach geschlossen gehalten wurde und das Bestandsinnenklima intakt ist, widerstandsfähiger, vitaler und in Trockenzeiten kühler sind. Das bedeutet, dass der Verlust des Kronendaches mit einer zusätzlichen drastischen Erwärmung einhergeht, die sich negativ auf die Gesundheit der verbleibenden Pflanzen am Waldboden und Bäume in der Nähe auswirkt. Die Buchen leiden unter der verstärkten Sonneneinstrahlung und dem Eindringen von Trockenheit, Sonnenbrand führt zum Aufbrechen der glatten Borke. Windwurf wird durch die Maßnahmen zudem wahrscheinlicher. All das führt zu einer sich selbst verstärkenden Abwärtsdynamik und zur Schädigung weiterer Bäume. (https://www.wsl.ch/de/news/baumkronen-schuetzen-waldlebewesen-vor-klimaerwaermung/, https://science.sciencemag.org/content/368/6492/772
https://www.nature.com/articles/s41559-019-0842-1)
- Durch die Befahrung des Waldbodens mit schweren Forstfahrzeugen, wie Sie auf dem Felsberg praktiziert wird, werden die Eigenschaften des Waldbodens auf Jahrzehnte bis Jahrhunderte zerstört: Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit gehen verloren, das für den Wald überlebenswichtige unterirdische Netz unzähliger Bodenorganismen wird vernichtet. Wissenschaftliche Studien haben die Folgen der Befahrung des Waldbodens durch schwere Forstfahrzeuge vielfach dokumentiert und erforscht. Lebenswichtige Bodeneigenschaften, Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit gehen verloren, Bodenorganismen und Mykorrhiza werden abgetötet. (https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/landtechnik/schwere-forstmaschinen-beeintraechtigen-waldboden-erheblich/ ). Werden durchweichte Böden befahren, wiegen die Schäden noch schwerer. Immer wieder kommt es vor, dass diesbezüglich Richtlinien zum Bodenschutz nach dem PEFC Standard, nach dem die Wälder Lautertals zertifiziert sind, nicht beachtet werden. Das war in dieser Einschlagssaison an verschiedenen Stellen auf dem Felsberg in unmittelbarer Nähe zum Naturschutzgebiet zu sehen.
- Es wurden zudem Kahlschläge auf Fichten- und Kiefernflächen vorgenommen. Das Holz wurde zu großen Teilen abtransportiert. Damit wurde dem verbleibenden Waldbestand wichtige Biomasse entnommen. Kahlschläge sind ganz allgemein, speziell aber innerhalb eines Naturschutzgebiets nicht zu rechtfertigen. Totholz und tote „Käferbäume“ sollten im Wald belassen werden, weil sich dadurch die Artenvielfalt erhöht und sich natürliche Feinde des Borkenkäfers vermehren können. Im Schatten der alten Bäume und des Totholzes kann eine neue, gesündere und diversere Waldgeneration heranwachsen. Durch Kahlschläge wird zudem die Anfälligkeit angrenzender Waldflächen erhöht und der Verbiss junger Bäume für Rehe und Wildschweine erleichtert. (https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/schadensmanagement/insekten/kaeferbaeume-stehen-lassen).
- Bei den Forstarbeiten wurden viele Bäume verletzt. Feuchtigkeit und Pilze dringen durch die Wunden in das Innere des Baumes ein und machen ihn anfälliger für Krankheiten. Viele Bäume leiden unter Wurzelabrissen durch Forstfahrzeuge.
- Es wurden Pflanzungen mit Douglasien vorgenommen. Diese nicht heimische Baumart innerhalb des NATURA 2000 Gebietes anzupflanzen, entspricht nicht der Flora-und-Fauna-Richtlinie.
- Es ist uns bewusst, dass dieses Waldgebiet ein hohes Besucheraufkommen hat. Die Entscheidung, ob ein Baum zur Sicherheit der Waldbesucher gefällt wird, sollte gut überlegt sein, da jede weitere Auflichtung weitere Folgeschäden am verbleibenden Bestand nach sich zieht. Auflichtungen und Beeinträchtigungen des Waldinnenklimas sind in Anbetracht der klimatischen Prognosen Gift für den Wald, der weitere Schädigungen aufgrund von Trockenheit nach sich zieht. Der Wald braucht zudem kranke und tote Bäume, um seine in ihm lebenden Arten zu erhalten. Alternativen zur Fällung wie Totholzentfernung sollten Vorrang vor einer Fällung haben, falls Waldbesucher akut gefährdet sind. Wird eine Fällung notwendig, sollte der Baum zur Totholzanreicherung im Wald verbleiben. Es besteht auch die Möglichkeit, Waldbesucher auf Schildern auf waldtypischen Gefahren hinzuweisen, um die Sensibilität zu erhöhen.
Es müssen also alternative Wege gefunden werden, um dem Wald eine Chance zu geben, im Klimawandel zu bestehen. Andere Forstbetriebe haben diesbezüglich schon Lösungen gefunden, wie z.B. die Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald: https://www.fbg-saarland.de/pdf/SZ-Bericht%20FBG%2020.01.2021.pdf
Die Verkehrssicherungspflicht wird häufig als eine unumgängliche Tatsache hingestellt. Fakt ist: Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil 2012 klargestellt, dass das Betreten von Wald und Waldwegen auf eigene Gefahr erfolgt. Ein Urteil des Oberlandesgericht Naumburg vom Dezember 2020 machte deutlich, dass es auch keine Verkehrssicherungspflicht im Wald für akute Gefahren, sogenannte „Megagefahren“ gibt. Das gilt auch für stark frequentierte Wanderwege und Premiumwanderwege. Grundsätzlich gilt: Der Waldbesucher ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich.
Das Felsenmeer und der größte Teil des Felsbergs sollten eigentlich durch ihre Ausweisung als Naturschutzgebiet, Natura-2000-Gebiet und Bodendenkmal vielfach gegen derartige Fehlgriffe geschützt sein. Fakt ist aber: Ein tatsächlicher Schutz findet nicht statt.
Der Schutzstatus dieses einzigartigen Naturschutzgebiets wurde von den Forstbetrieben bisher nicht ernst genommen. Die Besitzer des Waldes, die Gemeinden Lautertal und Bensheim haben sich bisher nicht darum bemüht, diesem Naturschutzgebiet den Schutz zu geben, den es für seinen Fortbestand braucht. Vordergründig wirtschaftliche Interessen stehen im Blickpunkt forstlichen Handelns. Der Schutz der Natur spielt eine geringe Rolle. Die oben genannten Probleme verstärken sich gegenseitig. Bei Fortführung der bisherigen forstwirtschaftlichen Methoden hat der Wald keine Chance, im Klimawandel zu bestehen. Das eigentliche wirtschaftliche Potenzial des Waldgebietes ist in der Biodiversität, dem genetischen Pool des Baumbestandes, der medizinischen Leistung des Waldes und seiner ausgesprochen hohen Attraktivität für den Tourismus zu finden.
Im Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet Felsberg bei Reichenbach heißt es:
„Das Leitbild für die Wälder ist die Erhaltung und Förderung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlen- und Habitatbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen.“
Die forstwirtschaftliche Praxis steht diesem Leitbild diametral gegenüber und ist mit dem Schutzzweck unvereinbar. In bewirtschafteten Wäldern wird der Großteil der Bäume im ersten Drittel ihrer Lebenszeit gefällt. Forstliche Standards sind nicht hinreichend definiert, ein Qualitätssicherungssystem ist nicht existent. Die „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ hat in dem Waldgebiet bereits jetzt schwere, teils irreparable Schäden verursacht.
Um weitere Schäden zu verhindern und um die Wälder auf dem Felsberg zu erhalten, brauchen wir Ihre Unterstützung. Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition:
Link zum Artikel: Kein Schutz für ein Naturschutzgebiet: https://nabu-seeheim.de/felsenmeer/
Berichte in der Presse:
„Wenn die Buchen schwinden“ in der taz vom 28.8.2021:
https://taz.de/Waldsterben-in-Deutschland/!5793666/
„Petition zum Schutz des Felsbergwaldes in Lautertal“ im Bergsträßer Anzeiger vom 22.07.2021:
„Jeder Baum ist anders“ Petition für den Felsberg / Yvonne Albe im Interview:
https://www.plegge-medien.de/images/stories/archiv/db/2021/db_27_2021.pdf
„Kein Schutz für ein Naturschutzgebiet“ in der Frankensteiner Rundschau, Mai 2021, Seite 6:
https://www.frankensteiner-rundschau.de/wp-content/uploads/Bergstrasse_Web-13.pdf
„Naturschutzbund fordert mehr Schutz für den Wald am Felsenmeer“ im Bergsträßer Anzeiger vom 21.04.2021:
„Uneinigkeit über Waldzerstörung am Felsberg“ im Darmstädter Echo vom 19.04.2021: