Erfolgreiche Pflanzaktion zum 1150-jährigen Bestehen der Gemeinde
Heute hat die Gemeinde Seeheim anlässlich ihres 1150-jährigen Bestehens zur Pflanzung von 1.150 Baumsetzlingen eingeladen. Rund 50 kleine und große Helfer sind der Einladung, die von HessenForst, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, dem Familienberat und dem NABU unterstützt wurde, gefolgt und haben gemeinsam gepflanzt. So konnte im „Schweizer Loch“ zwischen Seeheim und Ober-Beerbach die größte Kahlfläche im Revier Seeheim-Jugenheim wieder aufgeforstet werden, auf der in den letzten Trockenjahren Fichten abgestorben waren. Die 1.150 Jubiläums-Bäume bestehen aus 800 Stieleichen (Quercus robur), 200 Winterlinden (Tilia cordata) sowie jeweils 50 Exemplaren der einheimischen Edellaubbaumarten Elsbeere (Sorbus torminalis), Mehlbeere (S. aria) und Eberesche (S. aucuparia). Elsbeeren und Mehlbeeren sind so selten geworden, dass man ihre Anzahl in Seeheim-Jugenheim fast an einer Hand abzählen kann – Revierförster Hungenberg ist laut eigener Aussage nur eine einzige Mehlbeere im Revier bekannt. Speziell ihre Pflanzung stellt also einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung dieser autochthonen Baumarten und damit zur Artenvielfalt dar.
Bürgermeisterin Kannegießer begrüßte die Anwesenden, darunter zahlreiche Familien und die Landtagsabgeordneten Maximilian Schimmel und Torsten Leveringhaus. Sie bedankte sich bei allen Unterstützenden, dem Landesbeitrieb HessenForst, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, dem Familienbeirat der Gemeinde sowie bei uns, dem NABU Seeheim-Jugenheim.
Revierförster Dirk Hungenberg gab eine kurze Einleitung und erklärte das Pflanzverfahren: In einem eingezäunten Stück wurden Eichen und Linden gepflanzt, außerhalb davon die waldrandtypischen Sorbus-Arten. Nach knapp zwei Stunden war die kurzweilige Arbeit auch schon getan, und so konnte man sich eine kleine Verköstigung gönnen, die von der AWO Seeheim-Jugenheim gespendet wurde.
Zur Geschichte Seeheims
874 wurde „Seheim“ erstmals urkundlich erwähnt. Ludwig II. der Deutsche schenkte damals Seeheim (und Bickenbach) im Oberrheingau dem Kloster Lorsch „mit allem Umschwung und allem Zubehör, mit Leibeigenen, Ländereien, Weinbergen, Wiesen, Weiden, Wäldern, stehenden und fließenden Gewässern, ab- und zuführenden Wegen, beweglicher und unbeweglicher Habe, bereits erfasstem oder noch zu erfassendem Grund, alles ganz und unversehrt“, so die Übersetzung der Schenkungsurkunde vom 4. Mai 874 aus dem Lorscher Codex.