Feb. 112021
 

BUND und NABU unterstützen Unterschriftensammlungen in Alsbach-Hähnlein, Unterschriften wurden übergeben

Fotos: NABU/Tino Westphal – Übergabe der Unterschriftenlisten durch Ralph Hubensack als Vertreter der Vertrauenspersonen (2. von links) an Bürgermeister von Alsbach-Hähnlein Sebastian Bubenzer (3.von links)

Alsbach-Hähnlein: Heute wurden die Unterschriften für die beiden Bürgerbegehren in Alsbach-Hähnlein dem Bürgermeister übergeben. In der Unterschriftenaktion zum Bürgerbegehren „Keine weitere Flächenversiegelung der Fläche An der Quelllache 1 – 5“ kamen 927 Unterschriften zusammen und für das Bürgerbegehren „Kein Bebauungsplan ‚Quartier 22‘ ohne Betrachtung des resultierenden Mikroklimas in Alsbach-Hähnlein“ wurden 872 Unterschriften abgegeben. Für ein zulässiges Bürgerbegehren in Alsbach-Hähnlein sind 740 Unterschriften notwendig. Nun obliegt es der Gemeinde, die Gültigkeit der Stimmen zu verifizieren. Bei einem erfolgreichem Bürgerbegehren muss die Gemeinde eine Bürgerbefragung durchführen.

Die Naturschutzverbände NABU und BUND haben sich gemeinsam entschieden, die Unter­schriften­aktion von Bürgern aus Alsbach-Hähnlein zu unterstützen, da wir weder die Klimakrise noch die Krise der Biodiversität ausreichend in den Planungen der Gemeinde berücksichtigt sehen. Unser primäres Ziel war es, hier eine Diskussion zu starten. Das herausragende Ergebnis zeigt sehr deutlich, dass die Themen Klimaschutz und Naturschutz die Mitbürger stark bewegen und sie bei diesen Themen mitreden wollen.

Als Naturschutzverbände NABU und BUND halten wir uns streng an die Corona-Regeln und haben während der Kampagne auf persönliche Ansprache verzichtet, daher konnten auch keine Infostände organisiert werden. Es wurden Postwurfsendungen in allen Briefkästen in Hähnlein, Sandwiese und Alsbach verteilt, außerdem erfolgte online Ansprache mit vorhandenen Mailing-Listen des NABU und BUND und die Verbreitung über soziale Netze wie Facebook. Uns hat sehr erfreut, dass wir damit eine rege Diskussion zum Thema Klima und Biodiversität in den sozialen Netzen und der Presse ausgelöst haben – schon allein das sehen wir als wichtigen Erfolg. Die hohe Sichtbarkeit der Aktion war sicher auch zurückzuführen auf die anstehenden Kommunalwahlen.

Die Hürde, dass die Unterschriftenzettel eigenhändig ausgefüllt und bei den Vertrauenspersonen abgegeben werden mussten, waren sehr hoch. Ein einfaches Online-Voting wäre viel einfacher gewesen, erfüllt aber nicht die Ansprüche des Gesetzgebers. Um so höher muss das deutliche Votum der Alsbach-Hähnleiner BürgerInnen während der Lock-Down-Periode eingeschätzt werden.

Ein großer Dank geht die Verteiler der Zettel und an alle Unterzeichner. Der hohe Aufwand, die Zettel auszufüllen und danach trotz Winterwetter und Corona bei den Vertrauenspersonen vorbeizubringen, ist uns durchaus bewusst.

Zur Quelllache 1-5: Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 08.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Quelllache 1-5“ beschlossen, um dort einen Supermarkt außerhalb der Siedlungsgebiete anzusiedeln. Die Quelllache liegt jedoch im Randbereich der alten Neckarschlingen und sollte daher aus Umweltschutz- und Artenvielfaltgründen nicht weiter zerstört und versiegelt werden.

Ein Supermarkt mit Abstand zum Ort sorgt automatisch für mehr Autoverkehr und verhindert Einkäufe zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Gerade in Zeiten von Klimawandel sollte eine Gemeinde, die sich einstimmig für Klimakonzepte ausgesprochen hat, alternative Lösungen suchen und Anwohner in die Entscheidung zu einer klima- und umweltfreundlichen Lösung mit einbeziehen.

Zum Quartier 22: Nach einstimmigen Beschlüssen der Gemeindeversammlung im Januar 2020 beteiligte sich die Gemeinde im Projekt „Großer Frankfurter Bogen“ und verabschiedete einen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsaktionsplan (KNP). Noch in der Sitzung am 8.12.2020 trat die Gemeinde einstimmig der Charta „Hessen Aktiv: Die Klimakommunen“ bei. Daher ist es unverständlich, dass die Gemeinde in der gleichen Sitzung ein neues Baugebiet durch Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Gebiet beschlossen hat. Dies erfolgte, ohne eine gemäß KNP zu erstellende Klimafunktionskarte zu Rate zu ziehen. Aus dieser würden mittelfristige Änderungen des Mikroklimas für Alsbach Hähnlein zu erkennen sein. Des weiteren fehlen die vom Frankfurter Bogen geförderten Baulanddialoge, die eine frühzeitige Beteiligung der eingesessenen Bürgerinnen und Bürgern fördern soll. Der Frankfurter Bogen verlagert die Probleme Frankfurts auf umliegende Gemeinden (Verkehrsaufkommen, Versiegelung, …), daher kann eine Einleitung des Prozesses zu einem neuen Baugebiet nur nach einer Ausarbeitung eines langfristigen und belastbaren Konzeptes durchgeführt werden. Deshalb wurden Unterschriften für eine Bürgerbefragung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan gesammelt.

Bitte nicht immer nur blockieren – drei Gegenstimmen

Zu spät für ein Bürgerbegehren in Alsbach-Hähnlein?

https://www.echo-online.de/lokales/darmstadt-dieburg/alsbach-haehnlein/zu-spat-fur-ein-burgerbegehren-in-alsbach-hahnlein_23130585?fbclid=IwAR2PdolOGCXNeUwmJ00IzaEFmRTeHyR0gUd3PUD_okzca5D0IW7ht3Ft-GE

Das Bürgerbegehren muss binnen acht Wochen nach den Beschlüssen vorliege- das ist korrekt. Dafür müssen diese Beschlüsse natürlich öffentlich als Protokoll vorliegen, auf dass sich das Bürgerbegehren beziehen muss – insbesondere dann, wenn die Beschlüsse noch während der laufenden Sitzung des entscheidenden Gemeindegremiums massiv ausgeweitet wurden, wie im Fall von Quartier 22. Seitens der Gemeinde Alsbach-Hähnlein wurde bestätigt, dass das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 8.12.2020 am 17.12.2020 veröffentlicht wurde. Die Frist zur Abgabe mit ist dem 11.2.2021 eingehalten, dem Tag der Übergabe der Unterschriften an den Bürgermeister.

Aus Sicht eines Alsbach-Hähnleiner Bürgers, der gegen einen Beschluss seinen Protest einlegen will, kann ein Bürgerbegehren nicht starten, ohne den genauen Beschlusstext zu kennen. Wenn es dann 9 Tage dauert, bis das Protokoll der Sitzung veröffentlicht wird und mehr als ein Monat, bis der Beschluss im Amtsblatt (Darmstädter Echo) veröffentlicht wird, bleibt natürlich wenig von den 8 Wochen übrig.

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