Feb 162022
 

Heute ein kleines Ratespiel für Naturfreunde – was haben wir hier für ein typisches Landschaftsbild:

A – Eine Deponie für wenig giftige Schadstoffe, Siedlungsabfall und Bauschutt.

B – Eine landwirtschaftliche Lagerfläche mit Strohlager und Misthaufen.

C – Eine wertvolle Streuobstwiese mit altem Baumbestand als Ausgleichsfläche für eine nahe gelegenes Baugebiet.

A, B oder C?

Wer mag einen Tipp abgeben?

Auflösung

In der Tat kann das Bild mit gut dokumentierter Evidenz allen drei Kategorien A, B und C zugeordnet werden.

Es handelt sich leider um ein zwar krasses, aber nicht untypisches Bild, wie wir mit unsere Umwelt umgehen.

Warum machen wir das öffentlich?

Die Fläche war im Jahr 2019 auffällig geworden im Rahmen der Diskussion um einen neuen Bebauungsplan direkt angrenzend an das FFH-Gebiet der Rödern bei Seeheim. Schon bei dieser Gelegenheit wurde – auch öffentlich – auf die mangelnde naturschutzfachliche Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen des vorherigen B-Plans hingewiesen. Folgen? Keine. Tatsächlich hat sich der Zustand in den vergangenen zwei Jahren sogar noch deutlich verschlechtert: Mehr Versiegelung, mehr Ablagerungen sind auf dem Gelände nachweisbar, von einer extensiven Streuobstwiese als Ausgleich für durch Überbauung versiegelte Flächen kann keine Rede mehr sein.

Es hat sich leider gezeigt, dass die heutige Naturschutz- und Baugesetzgebung den dramatischen Niedergang der Artenvielfalt nicht aufhalten kann. Die Klimakrise spielte bei dieser Gesetzgebung ohnehin keine Rolle. Die zuständigen Behörden sind hier wenig hilfreich, denn sie können nur diese unzureichende Gesetzgebung durchsetzen – auch nicht in den Bereichen, die naturschutzfachlichen besonders sensitiv sind – wie in unserem Beispiel. Wir verlieren die Artenvielfalt und wir verschärfen die Klimakrise demnach vollkommen Gesetzes-konform.

Schon die im Baugesetz vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sind ja heute mit einem Netto-Naturverlust verbunden. Mangelnde Umsetzung und Durchsetzung von Auflagen machen das Ganze dann vollkommen absurd, wenn nämlich die Ausgleichfläche selbst noch versiegelt wird, im schlimmsten Fall sogar selbst Quelle weiterer Umweltschäden z.B. durch Nähr- und Schadstoffeintrag wird.

Wenn Gesetze und behördliche Auflagen nicht mehr ausreichen, bleibt Naturschützern nur noch, den Missstand öffentlich zu machen und auf eine Änderung auf politischer Ebene zu dringen. Leider läuft uns hier die Zeit davon. Wir benötigen den politischen Willen zum schnellen und konsequenten Handeln.

  2 Responses to “Was ist das wohl – kleines Ratespiel”

  1.  

    NABU Seeheim Jugenheim e.V. irgendwie finde ich es schade, sich so über die Landwirtschaft lustig zu machen, vielleicht ist der Landwirt, dem diese Fläche gehört alt, krank oder einfach überfordert oder er hat keine andere Möglichkeit der Lagerung. Für mich ist dieser, Entschuldigung, armseelige Beitrag ihrerseits ein Zeichen für Dekadenz und Dummheit. HabenSie nichts besseres zu tun? Hätten Sie das Herz auf dem richtigen Fleck, würden Sie mit dem Landwirt sprechen und ihm vielleicht sogar Hilfe anbieten. Biodivers ist diese Fläche allenfalls, soll er sie Umpflügen und eine „Monokultur“ anbauen? Weiß ihr Vorstand was Sie hier schreiben? Oder schlimmer, sind SIE der Vorsitzende?

    •  

      Hallo Meinrad Hurst,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.
      Nein, lustig ist an diesem Ratespiel wenig.
      Es ist vielmehr eine bittere Erkenntnis, wenn Naturschützer die scheinbar unaufhaltsame Verluste von naturschutzfachlich hoch sensitiven Flächen nur noch dokumentieren und begleiten können.
      Zu Ihrer Frage: Nein, wir möchten kein „Umpflügen und eine „Monokultur“ anbauen“. Wir möchten, dass die Ausgleichsmassnahmen für das Baugebiet umgesetzt werden, wie im B-Plan definiert. Hier wäre das eine extensiv genutzte Streuobstwiese. Ganz einfach.
      Wenn Sie unsicher sind, mit wem Sie sprechen genügt ein Blick ins Impressum: Verantwortlich ist NABU Seeheim-Jugenheim e.V. – Statements hier sind keine Privatmeinung.

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