Sep 182023
 

Die Gemeide Bickenbach versäumt es weiter, ihren Verpflichtungen zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für Baugebiete nachzukommen

Auch 15 Monate nach dem Beschluss der Gemeindevertretung vom Mai 2022 ist die Suche nach einer geeigneten Fläche für die Ausgleichmaßnahme sowie die Kostenermittlung nicht abgeschlossen. Damit bleibt festzustellen, dass der vereinbarte Ausgleich eines B-Plans aus dem Jahr 2007 auch nach 16 Jahren (!) weiter nicht umgesetzt wurde, was den sicheren Eindruck von Untätigkeit seitens der Gemeinde Bickenbach hinterlässt, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Hier hilft auch nicht der gerne gemachte Hinweis, dass das Versäumnis dem Vorgänger des heutigen Bürgermeisters zuzuweisen wäre.

Gerade in Anbetracht weiterer geplanter Versiegelungen im Zusammenhang mit den Plänen für das neue Gewerbegebiet „In der Delle“ erfüllt dieses hartnäckige Vollzugsdefizit gerade Natur- und Klimaschützer mit Sorge.
Zur Historie der Fläche gibt es eine sehr gute Zusammenfassung der Fraktion Komma unter  https://komma-bickenbach.de/main/kommaktuell.php?id=290
Offensichtlich gelingt es der Gemeinde seit Jahren nicht, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Seit mehr als 16 Jahren wird eine Ausgleichsfläche im Gebiet der Gemeinde Bickenbach/östlich der Waldkolonie missbräuchlich als Erweiterung von Kleingärten genutzt.

Nach einer Mitteilung von Bürgermeister Hennemann wurde bei einer Begehung vor zwei Jahren durch ein Fachbüro festgestellt, dass 80 % der vorgesehenen Maßnahmen durch die Eigentümer umgesetzt und damit eine Ausgleichsfläche geschaffen wurde. Das darf augenscheinlich bezweifelt werden. An der Nutzungsform hat sich seit 16 Jahren tatsächlich nichts grundsätzlich geändert, im Gegenteil. Kleinteilig eingezäunte Vorgärten mit Golfrasen und Swimmingpool sind weit entfernt vom geforderten Ausgleichsziel einer extensiv genutzten naturnahen Streuobstwiese..

Planskizze aus Bebauungsplan

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Da die Gemeinde aktuell plant, weitere Flächen für ein neues Gewerbegebiet im Bereich „In der Delle“ zu versiegeln, wäre eine zeitnahe Abwicklung der „Altfälle“ aus Sicht des Naturschutzes sicher angemessen.

Der NABU fordert die unverzügliche Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen des B-Plans „Östlich Waldkolonie“.

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