Es ist fraglich, wie lange die Gemeinde Seeheim-Jugenheim noch mit dem Bergstraßen-Flair werben kann- geht die Nutzung des Südhanges als Streuobstwiese verloren, erobert sich der Wald unweigerlich weitere Gebiete.
Es mag verschiedene Gründe geben, warum immer weniger Grundstücksbesitzer bereit sind, ihre Streuobstwiesen zu pflegen. Aktuell jedoch ist eine Initiative der Unteren Naturschutzbehörde ausgesprochen kontraproduktiv: Es wird gefordert, alle Zäune und Geräteschuppen am Blütenhang zu entfernen.
Ohne Zweifel würde eine Umsetzung dieser Maßnahme zur Aufgabe weiterer Grundstücke führen. Dem Erhalt der offenen und strukturreichen Flächen und damit der besonderen Artenvielfalt des Blütenhanges wäre damit nicht gedient. Ein Erhalt des Charakters der Fläche ohne private Initiative würde jedoch die Gemeinde wegen des hohem laufenden finanziellen Aufwandes ebenfalls überfordern.
Ein Bebauungsplan könnte Abhilfe schaffen, ist jedoch mit hohen einmaligen Kosten verbunden und wird deshalb von Gemeindevertretern vorerst abgelehnt.
Wenn der Blütenhang verschwindet, sind nicht nur die wenigen Grundstücksbesitzer betroffen. Betroffen sind alle Einwohner und Besucher der Gemeinde Seeheim-Jugenheims, die mit dem Blütenhang einen wertvollen Bestandteil ihrer Umwelt verlieren.
Die NABU Ortsgruppe Seeheim-Jugenheim unterstützt die Initiative des „Vereins zur Förderung der Obstgarten- und Landschaftskultur Blütenhang Seeheim-Jugenheim“ zur Legalisierung von Einfriedigungen und Gerätehütten für Obstgartengrundstücke am Blütenhang.
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