Jun 092019
 

Über die Folgen verstärkter Freizeitnutzung in den Rödern – der Bebauungsplan „In den unteren Rödern“

Beschlussvorlage im Bauauschuss der Gemeinde Seeheim-Jugenheim:

Die Gemeindevertretung beschließt, zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere freizeitgärtnerische Nutzung der Flächen in dem Gebiet „Die unteren Rödern“ den Bebauungsplan „In den unteren Rödern“ im Ortsteil Seeheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Im Antrag heißt es

„Im nördlichen Anschluss an den geplanten neuen Bebauungsplan besteht bereits der Bebauungsplan „In den untersten Rödern“ mit Rechtskraft 14.07.1994. Der neue Bebauungsplan soll sich an den planerischen Festsetzungen orientieren.“

Karte 1: rot markiert – beantragter Bebauungsplan „Die unteren Röder“, gelb markiert – existierender Bebauungsplan „In den untersten Röder“ mit Rechtskraft 14.07.1994.

Sehen wir uns die als Beispiel genannte Fläche einmal näher an – in der beiliegenden Karte 1 ist diese Fläche gelb markiert. Es handelt sich um eine Kleingartenanlage von begrenztem Umfang. Der beantragte Bebauungsplan (in der Karte 1 rot hinterlegt) würde eine etwa viermal so große Fläche bedecken, wie die im Vergleich benannte Kleingarten-Bauplanung und damit die Hälfte des bisher noch unverbauten Landes in den Rödern.

Nun gehörte offensichtlich eine Ausgleichsmaßnahme zu diesem als Vorbild genannten Bauplan. Und an dieser Stelle wird es spannend. Erwartbar wäre, dass die Ausgleichsmaßnahme sichtbar dem Naturschutz dient.

Karte 2: Grün markiert die Fläche der Ausgleichsmaßnahme im Bebauungsplan „In den untersten Röder“

Tatsächlich wird im Plan eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft – Extensive Streuobstwiese“ gefordert (siehe Karte 2 – grün markierte Fläche).

Wenn man sich aber die Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes heute im Detail ansieht, wird offenbar, wie dreist gerade die Ausgleichsflächen als Lagerplatz missbraucht wurden. Von Naturschutz keine Spur. Konsequenzen? Keine.

Ausgleichsmaßnahme Extensive Streuobstwiese ?

Man könnte es für einen Lagerplatz halten- tatsächlich handelt es sich um eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft – Extensive Streuobstwiese“. Zur Erinnerung: genau diese Fläche ist der Grund, weshalb Freizeitnutzung und Bebauung im restlichen Gebiet des Bebauungsplanes legalisiert wurde.

Dabei sind gerade die Rödern – neben dem Blütenhang und den eiszeitlichen Dünen um Seeheim-Jugenheim – hoch sensitive Hotspots der Artenvielfalt und letztes Refugium extrem seltener Pflanzen-, Insekten- und Vogelarten des offenen Trockenlandes.

Auf der langen Liste der in einem Artenschutzgutachten detailliert zu betrachtenden Vogelarten der unteren Rödern steht der Wendehals, eine sehr selten gewordene Spechtart, die ein letztes Brutvorkommen in den Rödern hat. Es wäre sehr spannend darzulegen, wohin der Vogel bei wachsender Freizeitnutzung und Überbauung im Gebiet noch ausweichen soll.

Foto: NABU/Tom Dove – Wendehals

Abschied vom Wendehals?

Fazit: Ein Bauplan mit Rechtskraft in den untersten Rödern dürfte gemäß dem Grundsatz „gleiches Recht für alle“ einen massiven Neubau von Hütten und Zäunen in den gesamten Unteren Rödern bewirken- ebenso wie es im Bebauungsplan „In den untersten Rödern“ geschah. Die Rödern würden in ein großes Freizeitgelände mit gärtnerischer Nutzung verwandelt. Da ein ortsnahe Ausgleich für diese Fläche ausgeschlossen ist, muss mit dem Verschwinden der an die Trockenrasen gebundenen und in Teilen unmittelbar vom Aussterben bedrohten Arten an Pflanzen und Insekten und Vögel gerechnet werden.

Ein Teil der „Rödergemarkung“ ist als FFH-Gebiet 6217-307 Oberste und unterste Röder nördlich Seeheim ausgewiesen und ist damit streng geschützt. Würde das nach dem neuen Bebauungsplan in Frage kommende Gelände ohne Pufferzone direkt an das FFH-Gebiet oder an floristisch wertvolle Flächen in den „Oberen Rödern“ grenzen, wäre der Fortbestand der dortigen Seltenheiten aufs Höchste gefährdet. 

In einer Zeit, wo das Schwinden der Artenvielfalt allenthalben ins Bewusstsein gedrungen ist, erscheint dieser Plan der bewussten Artenvernichtung anachronistisch.

Der NABU Seeheim-Jugenheim e.V. wendet sich entschieden gegen das Vorhaben.

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