NABU-Grundstücke am Seeheimer Blütenhang

 

NABU Grundstücke am Blütenhang

Vor einigen Jahren konnte ein Grundstück direkt am Blütenhang östlich Seeheim erworben werden und ist seitdem in liebevoller Pflege durch Klaus-Dieter Herth. In der Nähe des Seeheimer Schlosses gelegen ist der ehemaliger Weinberg mit vielen alten Trockenmauern ausgestattet, in denen Schlingnatter, Ringelnatter und Zauneidechsen leben.

Erfeulicherweise konnte im November 2009 ein weiteres Teilstück käuflich erworben werden. Im Oktober 2010 konnte ein weiteres Teilstück vertraglich zum Schutz der Schlingnatter unter Pflege genommen werden.

Karte rechts: Lage der NABU Grundstücke und Grundstücke unter Pflege im Bereich des südlichen Blütenhanges. Bildvergrößerung durch Doppelklick.

Foto links (23.5.2009): Trockenmauern auf dem NABU Grundstück

_______________________________________________________________


Größere Kartenansicht
Die blau markierte Flächen bezeichnen die von der OG NABU Seeheim gepflegten Bereiche des Seeheim-Malcher Blütenhanges.

Pflegevertrag für Grundstück am Blütenhang unterzeichnet

Die Ortsgruppe des NABU Seeheim hat im Oktober 2010 eine Pflegevereinbarung im Rahmen des Bebauungsplans „Im untersten Dieters“ in der Gemeinde Seeheim-Jugenheim unterzeichnet.
Gegenstand der Pflegevereinbarung sind Ausgleichsmaßnahmen, sogenannte „CEF-Maßnahme“ (CEF=continuous ecological functionality-measures). Im Interesse des Artenschutzes der Schlingnatter sollen Lebensstätten für dieses Reptil in Qualität und Quantität erhalten werden.

Im Einzelnen solllen folgende Maßnahmen ausgeführt werden:

  • CEF-Maßnahme 1: Reparatur einer zerfallenen Trockenmauer
(Die Maßnahme wurde bereits vom Vorhabenträger umgesetzt.)
  • CEF-Maßnahme 2a: Entfernung von Gehölzen und Bäumen, die die Trockenmauern maßgeblich beschatten
  • CEF-Maßnahme 2b: Entfernung eines nicht standortheimischen Baumes (wg. Beschattung)
  • CEF-Maßnahme 3: Auf den Stock setzen der Haselnusssträucher im Nordosten des Geltungsbereiches in einem fünfjährigen Turnus, um die Beschattung zu reduzieren
  • CEF-Maßnahme 4: Entfernung des Gehölzjungwuchses im Bereich der Offenlandflächen, danach jährlich einmalige(bei starkem Aufwuchs zweimailige) Mahd des Offenlandes
  • CEF-Maßnahme 5: Entfernung der die Pflege des Offenlandes (Mahd) behindernden Reisighaufen
  • CEF-Maßnahme 6: Freistellen aller Trockenmauern durch Entfernung von Efeu und anderer dicht schließender krautartiger Vegetation
  • CEF-Maßnahme 7: Herstellung einer ca. 15 m langen Steinschüttung mit einer Höhe von ca. 1 m über Geländeoberkante

Während der geplanten Baumaßnahmen wird von der NABU Gruppe das Baugelände nach Schlingnattern abgesucht, aufgefundene Tiere werden umgesiedelt. Ein Amphibienzaun verhindert eine Wiedereinwanderung.

Alle Arbeitesmassnahmen werden protokolliert.

14.10.2010

Neues NABU Grundstück am Blütenhang

Grund zur Freude: die NABU Ortsgruppe Seeheim konnte ein weiteres Grundstück nahe dem Seeheimer Schloß erwerben. (Fotos oben) Auf einem ehemaligen Weinberg gelegen ist es Heimat der Schlingnatter und der Zauneidechse.

Sogar der Wiedehopf wurde nahebei schon beobachtet. Eine entsprechende Wohnung wartet schon lange auf diesen Mieter (Foto links: großer Wiedehopfkasten).
Die teilweise eingestürzten Trockenmauern werden in 2010 im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme repariert.
Aber auch für die NABU Gruppe werden im Jahr 2010 einige Pflegemaßnahmen notwendig werden – Haselsträucher müssen auf den Stock gesetzt werden und Efeubewuchs muss von den Steinmauern entfernt werden.

2.1.2010

Neue Trockenmauer

Eine neue Trockenmauer wurde im Dezember auf dem alten NABU Grundstück  neu angelegt.
30.12.2009

Neuntöter am Seeheimer Schloss

Der Neuntöter ist zurück. In der Nähe des Seeheimer Schlosses auf einer Trockenwiese hat er sein altes Domizil in der Rosenhecke eingenommen. Regelmässig ist er jetzt auf erhöhten Sitzwarten zu beobachten.

24.5.2009

Schlingnatter am NABU Grundstück

Foto links von Marlies Herth
Sommer 2008
NABU Menu