Jul 022014
 
Schwalbennest in Seeheim 2

Foto: NABU/Tino Westphal – Künstliche Nisthilfen für Mehlschwalben in Seeheim – Anbringen eines Kotbrettes

NABU bittet um Rücksicht bei Fassadensanierung

Wetzlar. Mehlschwalben gehören als Boten des Sommers zu den beliebtesten heimischen Vögeln. Wenn aber eine Hausfassaden- oder Dacherneuerung ansteht, kann der wendige Flugkünstler manchmal Probleme bereiten. Nicht jeder Hausbesitzer weiß, wie er mit den kunstvollen Nestern des Akrobaten der Lüfte an der Hauswand umgehen soll. In letzter Zeit erreichen den NABU deshalb vermehrt Berichte über zerstörte Schwalbennester. „Als Hauseigentümer darf man Schwalbennester nicht einfach entfernen, sie sind gesetzlich geschützt“, erklärt Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Zahlreiche Gerichtsurteile belegen, dass Schwalbennester nur in begründeten Ausnahmefällen entfernt werden dürfen. Nester der Mehlschwalbe unterliegen einem besonderen Schutz, der im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Wer Schwalbennester zerstört, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. „Schwalbennester müssen deshalb von Mietern und Hauseigentümern geduldet werden“, erklärt Eppler.

Konflikte mit Schwalbennestern gebe es besonders mit dem Kot, der gelegentlich die Hausfassade verschmutzen könne. Mit einem mindestens70 Zentimeter unterhalb der Nester angebrachten Kotbrett könne das Problem dauerhaft gelöst werden. „Eine weitere sanfte Methode ist es, den Schwalben an unproblematischen Stellen künstliche Nester anzubieten, so dass sie im kommenden Jahr umziehen können“, erläutert der Biologe Eppler. Da es in der ausgeräumten Landschaft immer weniger Lehmpfützen gibt und den Mehlschwalben deshalb oft das Material zum Nestbau fehlt, empfiehlt der NABU, die flinken Sommervögel generell mit Nisthilfen zu unterstützen. Ein Schwalbenkasten an der Hauswand oder ein Schwalbenhotel im Garten seien eine willkommene Hilfe für die gefiederten Insektenjäger.

Eppler weist darauf hin, die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes auch bei Fassaden- und Dacharbeiten beachtet werden müssen. „Wurden die Nester bei notwendigen Renovierungsarbeiten zerstört, so sind Hausbesitzer verpflichtet, künstliche Nisthilfen als Ersatznester anzubringen“. Am besten sei es, sich vor Beginn der Bauarbeiten mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (angesiedelt in der Kreisverwaltung) in Verbindung zu setzen und die Ersatzmaßnahmen mit ihr abzustimmen. Dann sei man als Hauseigentümer auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeide Rechtsstreitigkeiten. Zum Schutz der Mehlschwalben und ihrer Nester empfiehlt der NABU Hessen außerdem, Dächer und Dachrinnen nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zu erneuern. Der naturfreundlichste Termin für Sanierungs-Arbeiten am Haus ist die Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar.

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