Gefahr für Wild- und Haustiere
Wetzlar – Der NABU Hessen appelliert an das Hessische Umweltministerium, keine Gifteinsätze gegen Feldmäuse in Hessen zu genehmigen. „Es wäre unverantwortlich, Gifteinsätze zu erlauben, die auch Greifvögel, Weißstörche, Feldhamster, Hunde und Katzen gefährden können“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. In der im Mai verabschiedeten Biodiversitätsstrategie habe sich die Landesregierung zum Schutz der heimischen Artenvielfalt bekannt. „Der konkrete Einzelfall wird nun zeigen, ob den Worten auch Taten folgen“, so Eppler. Das Ausbringen von Mäusegift auf landwirtschaftlichen Flächen berge erhebliche Gefahren für die biologische Vielfalt und müsse deshalb untersagt werden. „Gerade während des aktuellen Vogelzugs suchen viele Rotmilane und andere Greife nach Nahrung. Mäuse gehören zu ihrer bevorzugten Beute“, erläuterte der Biologe. Auch Weißstörche befänden sich kurz vor ihrem Abflug in die Winterquartiere auf verstärkter Nahrungssuche.
Durch die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen einer „Notfallzulassung“ genehmigten Gifte wird die Blutgerinnung gehemmt. Auch gefährdete Arten wie Feldhamster und Wildkatze könnten vergiftet werden. „Selbst Hunde und Hauskatzen können beim Fressen von verendenden Mäusen oder den frei herum liegenden Giftködern die Giftstoffe aufnehmen und Schäden erleiden“, so Eppler. Der Biologe sieht zudem die natürlichen Feinde der Feldmäuse bedroht: „Wenn sich auch Füchse und Wiesel vergiften, geht es den Mäusen danach umso besser“. Als Alternative sei zu empfehlen, mit Pflug oder Grubber die Gänge der Mäuse zu zerstören. Nach Angaben landwirtschaftlicher Fachbehörden seien damit Wirkungsgrade von rund 80 Prozent zu erzielen. „Völlig unverständlich ist es, dass mit Chlorphacinon ein Streugift zur Anwendung kommen könnte, das seit 2007 in der EU eigentlich nicht mehr zugelassen ist“, erklärte Eppler. Ein Gifteinsatz sei mit der Idee einer nachhaltigen Entwicklung nicht in Einklang zu bringen. Notwendig sei eine Wende hin zur ökologischen Landwirtschaft, die Mensch und Natur gleichermaßen nütze.
Hintergrund
Auf Antrag mehrerer Bundesländer hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Ende August einen Ausnahmegenehmigung zur Ausbringung der Gifte Chlorphacinon und Zinkphosphid für die Zeit vom 1. September bis zum 29. Dezember 2015 im Rahmen einer sog. „Notfallzulassung“ erteilt. Begründet wird die Maßnahme mit möglichen Ernteausfällen. Mit einer Genehmigung des hessischen Umweltministeriums könnte das Mäusegift Chlorphacinon, das seit 2007 in der EU nicht mehr zugelassen ist, im Streuverfahren auf die Felder ausgebracht werden. Die Giftköder werden von Tieren direkt aufgenommen. An dem Gift verendende Mäuse sind leicht von Greifvögeln, Eulen und Störchen, aber auch von Hunden und Katzen zu erbeuten. Der in den Giftködern enthaltene Wirkstoff Chlorphacinon weist laut Umweltbundesamt eine hohe Giftigkeit gegenüber Vögeln und Säugetieren auf. Selbst Wildkatzen auf Wanderschaft und der stark bedrohte Feldhamster können betroffen sein. Der Wirkstoff hemmt die Blutgerinnung bei Säugetieren und Vögeln. Auch Zinkphosphid, das in Linsenform in Mäuselöcher zu geben ist, kann Wild- und Haustiere schwer schädigen.
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