Dez. 042020
 

Die NABU-Ortsgruppe Seeheim-Jugenheim, die auch in Alsbach-Hähnlein und Bickenbach aktiv ist, befürchtet schwere Beeinträchtigungen der Natur durch den geplanten Supermarkt zwischen Hähnlein und Sandwiese.

Die Gemeinde Alsbach-Hähnlein plant, in der Gemeindevertretungssitzung am 8.12.2020 über die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Quelllache“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich abzustimmen. Es soll ein Lebensmittelmarkt im Außenbereich an der L3112 angesiedelt werden.

Foto: NABU/Tino Westphal – Streuobstwiesen und Felder im Gebiet der Quelllache östlich Hähnlein.

Dadurch würde die Bebauungslücke zwischen der Autobahn und Hähnlein, die ohnehin durch die Ansiedlung der Feuerwehr und des Bauhofs unverantwortlich eingeschränkt wurde, weiter verkleinert.

Streuobstwiese mit Steinkauzkasten – vom NABU betreut

Die Feuchtgebiete in den Altneckarschlingen nördlich und südlich von Hähnlein sind großer Bedeutung für zahlreiche bedrohte Vogelarten, zum Beispiel Blaukehlchen und verschiedene Rohrsänger. Für das Fortbestehen dieser Populationen ist es entscheidend, dass Tiere, die bebaute Flächen meiden, zwischen den Gebieten wechseln können. Daher ist es wichtig, dass hinreichend breite Bebauungslücken zwischen den Ortschaften bestehen bleiben.

Die Sperrwirkung eines Supermarktes mit Parkplatz und ganztägigem Publikumsverkehr wäre erheblich größer als die durch das auf einer Teilfläche bereits vorhandenen Silos.

Es ist zu befürchten, dass damit die Bebauungslücke so klein wird, dass sie für viele Arten nicht mehr nutzbar ist.

Auch in der unmittelbaren Umgebung des geplanten Baugebietes befinden sich wertvolle Biotope, die durch einen Supermarkt beeinträchtigt würden: Streuobstwiesen, Röhricht, ein Wäldchen mit Teich und Feuchtflächen am Landgraben. Da viele der bedrohteren Arten die Nähe von starker menschlicher Aktivität meiden, würden diese Flächen durch das Bauvorhaben stark entwertet.

Das Gebiet ist im Raumordnungs- und Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche vorgesehen. Der NABU fordert, diese Zweckbestimmung beizubehalten und die Pläne für eine Bebauung aufzugeben. Angesichts des fortschreitenden Artensterbens ist jede Ausweitung der Siedlungsfläche und Bebauung im Außenbereich unbedingt zu vermeiden. Insbesondere müssen ausreichend breite Lücken zwischen den bebauten Bereichen verbleiben. Nur so hat die Natur in unserer dicht besiedelten Gegend eine Chance.

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