Sep 082010
 

NABU Hessen fordert Änderung beim neuen Fischereigesetz

Wetzlar. Anlässlich der Einbringung des neuen Fischereigesetzes in den Hessischen Landtag fordert der NABU Hessen, die Zuständigkeit für die Abschussgenehmigung von Kormoranen von der Fischereibehörde wieder auf die Naturschutzbehörde zu übertragen. „Der Kormoran ist europaweit geschützt und darf nur mit Sondergenehmigung getötet werden. Die Abschusszahlen haben sich den letzten sechs Jahren aber mehr als vervierfacht!“, kritisiert Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Die Zahlen zeigten, dass die Fischereibehörden die Ausnahme zur Regel gemacht hätten. Der Kormoran-Erlass werde damit ad absurdum geführt.

Der hessische Kormoran-Erlass sieht vor, dass die Fischereibehörde Ausnahmegenehmigungen zum Töten von Kormoranen erteilen kann, um im Einzelfall erhebliche Schänden an Fischereigebieten und Gewässern abzuwenden. Die Zunahme der Abschusszahlen von 189 Kormoranen in 2003 auf 812 Tiere im Jahr 2009 zeige, so Eppler, dass der faszinierende Meistertaucher immer öfter ohne fachliche Grundlage zum Abschuss freigegeben werde. Die Anzahl der brütenden Paare habe im selben Zeitraum um fast 50 % abgenommen. Brüteten im Jahr 2004 noch 569 Kormoranpärchen in Hessen, so waren es in 2009 nur noch 300.

„Da die Fischereibehörde den Kormoran-Erlass offensichtlich als Freibrief zum Abschuss missversteht, muss die Zuständigkeit für den Kormoran wieder auf die Naturschutzbehörde übertragen werden“, fordert Eppler. Die ohnehin schon kleinen Vorkommen des flinken Fischjägers in Hessen dürften nicht weiter dezimiert werden. Auch die Überwinterungszahlen hatten sich im letzten Winter um dreißig Prozent verringert. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat Konsequenzen gezogen und den vor vier Jahren  eingeführten Kormoran-Erlass auslaufen lassen: Seit dem 1. April diesen Jahres dürfen dort keine Kormorane mehr geschossen werden.

In seiner Kritik an den hohen Abschusszahlen stützt sich der NABU auf die europäische Vogelschutzrichtlinie, die bestimmt, dass die Population von Arten wie dem Kormoran durch Abschuss nicht in ihrem Bestand gefährdet werden darf. Nach Ansicht des NABU wider-spricht die faktische Halbierung der hessischen Brutpaare in den letzten sechs Jahren dem europäischen Schutzgedanken. In Hessen kommt der Kormoran hauptsächlich am Rhein und am Main vor.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Gerhard Eppler. Landesvorsitzender, Tel.: 06257-64371 Mark Harthun,
Naturschutzreferent, Tel.: 06441-67904-16

Kommentarfunktion geschlossen

NABU Menu