Sep 202016
 

NABU Seeheim fordert juristische Prüfung der geplanten Hinterlandbebauung

Foto: NABU/Tino Westphal

Foto: NABU/Tino Westphal

In der Bauausschusssitzung vom 06.09.2016 wurde beschlossen einen Bebauungsplan voranzutreiben. Gemäß diesem Beschluss wäre auch das Hinterland des Dollackers, die Flurstücke 244/2, 232, 233 und 234 bebaubar und zwar ohne weitere juristische Überprüfung.

Karte Dollacker

Karte: Dollacker – gelb markiert die geplante Bebauung.

Auf den betroffenen Flächen kommen die Schlingnatter und die Zauneidechse vor. Beide Arten sind sowohl nach Bundesnaturschutzgesetz als auch nach der FFH-Richtlinie Anhang IV streng geschützt.
Insbesondere für die Schlingnatter haben wir an der Bergstraße eine besondere Verantwortung, da sie hier einen Verbreitungsschwerpunkt hat.
Bei einer Bebauung und der zu erwartenden Umwandlung der übrigen Grundstücksfläche in intensiv genutzten Ziergarten ist mit dem Verschwinden dieser Arten zu rechnen. Die Bebauung wird auch zu einer Zerstückelung der verbleibenden Biotopflächen führen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Bedingungen für diese Arten auch in der Umgebung deutlich verschlechtern.

Der NABU möchte den Bereich um Malchen herum so weit als möglich von Häusern frei halten und damit den Generationen nach uns die Gestaltung der Bergstraße nicht verbauen.

Der NABU fordert die Gemeindevertreter auf, vor einem Beschluss der Gemeindevertretung zum B-Plan eine juristische Klärung zur Beurteilung des Gebäudes Am Dollacker 11 als Haupt- oder Nebengebäude herbeizuführen. Ebenfalls sollte juristisch geklärt werden, ob die Erschließung der Flurstücke 232, 233 und 234 die Voraussetzungen für eine Bebauung nach §34 BauGB erfüllt.

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