Ein öder Betonkanal zieht sich von Bickenbach nach Westen: ihn Land-„Bach“ zu nennen, ist gewagt, denn es ist ein in Beton-Halbschalen gefasster Abflusskanal. Weniger Artenvielfalt, mehr Natur-ferne geht nicht.
Wir erinnern gern: Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es, den guten Zustand aller Gewässer zu sichern bzw. zu erreichen. Die bisherigen Bewirtschaftungspläne haben offensichtlich versagt und nichts am desaströsen Zustand unserer Oberflächengewässer verändert. Jede Veränderung wird blockiert vor allem durch die Notwendigkeit der Aufbringung eines finanziellen Eigenanteils durch die Gemeinden. Wir sehen aber auch, dass die traditionelle Umsetzung mit langwieriger und umfangreicher Planung und anschliessend „Baggernaturschutz“ schlicht zu teuer und häufig unnötig ist. Hier müssen Wege frei gemacht werden zu anderen Ansätzen: Lassen wir mehr eigendynamische Entwicklung zu. Ein Bachlauf muss nicht im Detail mit dem Bagger modelliert werden. Voraussetzung dafür ist aber die Ausweisung von unbewirtschafteten größeren Gewässerrandstreifen.
Die Gemeinde Bickenbach sollte entsprechend Gewässerentwicklungsstreifen ausweisen, um Massnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung zu ermöglichen.
Wie die Landbach aussehen kann, zeigt sich wenige hundert Meter weiter in der Landbachaue– heute ein Schmuckstück im Gemeindegebiet nicht nur für Vogel-Liebhaber.
Geben wir dem Landbach wieder die Freiheit!
Mehr Infos: Stellungnahme des NABU zu Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmeprogrammen der Wasserrahmenrichlinie (WRRL)
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