Sep 062017
 

Foto: NABU/Tino Westphal – Beifußblättrigem Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)

Bickenbach – Geradezu vorbildlich schnell handelten die örtlichen Behörden, nachdem NABU-Mitglieder ein Massenvorkommen von Beifußblättrigem Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) auf privat genutzten Flächen bei Bickenbach festgestellt hatten. In einem sofort nach der Meldung angesetzten Ortstermin zusammen mit dem Bickenbacher Ortslandwirt wurde das Ambrosia-Vorkommen bestätigt.

In einer Amtlichen Bekanntmachung wurde eine Allgemeinverfügung für alle Bickenbacher Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen veröffentlicht (Ordnungsbehördliche Anordnung), die zur sofortigen Bekämpfung / Beseitigung von Ambrosia-Pflanzen auffordert.
https://www.bickenbach-bergstrasse.de/fileadmin/Bekanntmachung/Verfuegung_Ambrosia.pdf

Kommentarfunktion geschlossen

NABU Menu