Apr. 082020
 

NABU verweist auf Leinenpflicht für Hunde im Außenbereich

Im Vogelschutzgebiet an der Landbachaue bei Bickenbach hat im März die Brut- und Setzzeit begonnen. Da in den warmen Frühlingstagen immer mehr Menschen in die freie Natur drängen, bittet der NABU darum, sich an das Wegegebot im Schutzgebiet zu halten und Hunde stets an der Leine zu führen.

Fotos vom März 2020 (ab Beginn der Brut- und Setzzeit). Freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet sind eine massive Gefährdung für Bodenbrüter.

Brütende Vögel wie Feldlerche, Feldsperling und Rotkehlchen brauchen Ruhezonen, um stressfrei ihre Jungen großziehen zu können. Auch der in Hessen selten gewordene Feldhase benötige ungestörte Rückzugsräume. In den nächsten Wochen erwarten wir die Rückkehr von Gartenrotschwanz, Neuntöter und Wendehals.

Immer wieder wird in den letzten Tagen von Naturschützern vor Ort von einzelnen Verstößen gegen die notwendigen Regeln zum Schutz der Natur berichtet. Die Landbachaue als Naherholungsgebiet erlebt einen verstärkten Andrang. An den Ostertagen wird das wahrscheinlich noch zunehmen. Das ist einerseits erfreulich, zeugt es doch von Interesse am Naturerleben im Frühling und wenn sich alle Besucher des Schutzgebiets an die Regeln hielten, gäbe es keine Probleme. Da es aber immer wieder einzelne unvernünftige Besucher gibt, die quer durch das Gelände laufen, müssen Naturschützer immer wieder auf die Einhaltung der Regelungen hinweisen.

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