Okt 252014
 
Landbachaue

Gespenstische Stille in der Landbachaue – im direkten Bildvergleich links am 6.10.2013 vor Beginn der Jagd, rechts derselbe Uferausschnitt am 25.10.2014.

Mitten in der Vogelzugzeit herrscht gespenstische Stille am renaturierten Landbach bei Bickenbach.

Der Grund ist einfach: in zwei Tarnzelten lauern Jäger, um einfallenden Wasservögel abzuschießen.

Sogar bis in den Januar hinein zieht sich die Jagdsaison, denn Nilgänse dürfen per Ausnahmegenehmigung geschossen werden.

Damit sind die Landbachauen als wichtiger Trittstein für Zugvögel verloren.

Der Sinn von Jagd in wertvollen Renaturierungsflächen muss hinterfragt werden, denn hier sind öffentliche Mittel geflossen, um einen öden Betonrinne in ein Natur-Kleinod zurück zu verwandeln. Diese Mittel werden jetzt wie selbstverständlich einem althergebrachtem Recht der Jägerschaft geopfert.

Der NABU ist nicht gegen Jagd. Der NABU tritt für eine konsequente Reform des antiquierten Hessischen Jagdgesetzes ein. Renaturierungsflächen und insbesondere Rastplätze für Zugvögel müssen von der Jagd ausgenommen werden.

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