Okt 102014
 

Eppler: Hessisches Jagdrecht muss reformiert werden

Wetzlar – Anlässlich des bundesweiten NABU-Vergleichs der Landesjagdgesetze fordert der NABU Hessen eine Novellierung des hessischen Jagdrechts.

Platzhirsch 5a small„Die Landesregierung muss nun die Koalitionsvereinbarung umsetzen, die vorsieht, die Liste der jagdbaren Tierarten auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen“, erklärte NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Tiere, die nicht verwertet werden oder bedroht sind, gehörten nicht ins Jagdrecht. So sollten künftig etwa Mauswiesel, Hermelin, Iltis, Baummarder, Steinmarder, Rebhuhn, Rabenkrähe, Elster, Blässhuhn und Lachmöwe nicht mehr gejagt werden dürfen. „Die Jagd muss auch in Hessen künftig nach ökologischen Kriterien erfolgen und die Anforderungen des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie gesellschaftliche und ethische Anliegen berücksichtigen“, so Eppler. Es gelte, das alte Jagdrecht ins Museum zu tragen und moderne Regelungen mit Naturschützern, Tierschützern und Jägern gemeinsam zu entwickeln. Dafür sei eine deutliche Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten nötig. Sie dürfe künftig auch keine streng geschützten Arten mehr enthalten. Gefährdete Arten wie der Feldhase, der seit 1995 auf der hessischen Roten Liste bedrohter Arten steht, oder Tiere, deren Bestände eine nachhaltige Nutzung nicht ermöglichen, seien darüber hinaus ganzjährig zu schonen.

Weitere Forderungen des NABU Hessen sind ein Verbot der Fütterung und Kirrung, die Einführung einer Wildruhe durch Festsetzung jagdfreier Zeiten, das Verbot der Bau-, Fallen- und Beizjagd, die Verpflichtung zur Verwendung bleifreier Büchsen- und Schrotmunition sowie das Abschussverbot von freilaufenden Hunden und Katzen. „Wollen die Jäger gesellschaftsfähig bleiben, müssen sie sich den gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte öffnen“, erklärte Eppler. Die derzeitigen jagdgesetzlichen Regelungen seien noch meilenweit von den Forderungen des NABU hinsichtlich einer ökologischen Ausrichtung der Jagd entfernt. Das hessische Jagdrecht erfülle bislang nicht einmal zehn Prozent der notwendigen neuen Regelungen.

Jäger und Naturschützer müssten gemeinsam anpacken, um den Schwund der Arten und ihrer Lebensräume aufzuhalten: durch eine naturfördernde Landwirtschaft, einen verbesserten Lebensraumverbund und ein wirksameres Schutzgebietssystem.

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