Juni 302016
 

NABU bittet um Rücksichtnahme auf Vögel

Nest des Neuntöters in einer Hecke

Nest des Neuntöters in einer Hecke

Der NABU Hessen bittet alle Gartenbesitzer, sich noch vier Wochen mit dem Hecken- und Strauchschnitt zu gedulden. Bis Ende Juli brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks. In guten Jahren bringen sie mehrmals Nachwuchs zur Welt. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. „Die Jungvögel von Amseln, Grünfinken, Grasmücken und Zaunkönigen sind nun flügge geworden. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert den Nachwuchs der fröhlichen Sängerschar“, erläutert der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. „Auch finden Beutegreifer die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden.“

In den letzten Tagen hat der NABU einige Anrufe besorgter Bürger erhalten, die von radikalen Heckenschnitten berichten. „Es gibt immer wieder Schilderungen von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch geschnittenen Hecken“, so der Biologe Eppler. Es könne nicht angehen, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahl geschoren würden. „Auf jeden Fall gehört vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu“, erklärt Eppler. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden.

Gesetzlich muss jeder, der Hecken schneidet, darauf achten, Vögel und andere Tiere nicht mutwillig zu belästigen und ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Die Artenschutz-Bestimmungen des Hessischen Naturschutzgesetzes gelten auch für alle wildlebenden Tiere im eigenen Garten und auf anderen Grünflächen im Siedlungsbereich.

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