Juni 242014
 

NABU bittet um Rücksichtnahme auf Vögel

Foto: NABU/Tino Westphal - Nestlinge des Neuntöters in einer freigeschnittenen Brombeerhecke.

Foto: NABU/Tino Westphal – Nestlinge des Neuntöters in einer freigeschnittenen Brombeerhecke.

Der NABU Hessen bittet alle Gartenbesitzer, sich noch etwa fünf Wochen mit dem Hecken- und Strauchschnitt zu gedulden. Bis Ende Juli brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks. In guten Jahren bringen sie mehrmals Nachwuchs zur Welt. Sie können durch Schnittmaßnahmen so sehr gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. „Die Jungvögel von Amseln, Grünfinken Grasmücken und Zaunkönigen sind nun flügge geworden. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert den Nachwuchs der fröhlichen Sängerschar“, erläutert der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. „Auch finden Beutegreifer die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden.“

In den letzten Tagen habe der NABU einige Anrufe besorgter Bürger erhalten, die von radikalen Heckenschnitten berichteten. „Uns rufen besonders Mieter von Wohnungsbau-Gesellschaften an, bei denen die Heckenpflege an Firmen vergeben wird“, so Eppler. Es gebe immer wieder Berichte von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch geschnittenen Hecken. Der Biologe appelliert an die Inhaber, ihre Mitarbeiter besser zu schulen. Es könne nicht angehen, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahl geschoren würden. „Auf jeden Fall gehört vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu“, erklärt Eppler. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden.

Gesetzlich muss jeder, der Hecken schneidet, darauf achten, Vögel und andere Tiere nicht mutwillig zu belästigen und ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Die Artenschutz-Bestimmungen des Hessischen Naturschutzgesetzes gelten auch für alle wildlebenden Tiere im eigenen Garten und auf anderen Grünflächen im Siedlungsbereich.

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