Aug 072018
 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lusert,

vielen Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Die Stellungnahme erfolgt im Namen des NABU-LV in Wetzlar und im Auftrag der im Kopf genannten Verbände.

Die vorgelegten Unterlagen zum Bebauungsplan „Lufthansa-Schulungszentrum, 3. Änderung“ auf der Basis der Öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Seeheim-Jugenheim vom 13.07.2018, veröffentlicht 18.07.2018 sind extrem lückenhaft und oberflächlich. Sowohl die Begründung als auch der Umweltbericht sind allenfalls als ein Entwurf anzusehen. Es fehlen verschiedene planerische Informationen und Abwägungen, und es fehlt ein Artenschutzbericht. Die bio-ökologischen Auswirkungen des Vorhabens und des Betriebs der Einrichtungen auf das angrenzende FFH-Gebiet werden ebenfalls gänzlich ausgeblendet.

Für uns stellt sich zu Beginn die folgende Frage: Wird zusätzlicher Parkraum überhaupt benötigt? Nach unserer Kenntnis ist das 500 Parkplätze umfassende Parkhaus meist kaum belegt. Außerdem besteht ein regelmäßiger Bustransfer von und zum Flughafen Frankfurt. Die auf Seite 4 der Begründung angeführte „vermehrte Vermietung an Konzernfremde“ ist wenig schlüssig, da die Zahl der Zimmer geringer als die Stellplatzzahl ist und wohl kaum jeder Übernachtende mit einem eigenen Pkw anreisen wird. Wir bitten deshalb um belastbare Daten zur aktuellen Parkhausbelegung.

Der Entwurf zur Begründung (S. 4) sowie der Umweltbericht (S. 1) zur 3. Planänderung enthalten widersprüchliche Aussagen: Es ist jeweils die Rede davon, dass „die vorhandenen Stellplätze in dem … Parkhaus heutzutage nicht mehr ausreichen“. Im Umweltbericht wird aber zu den Auswirkungen auf Klima/Luft auf Seite 7 die Aussage getroffen, dass „das Kfz-Aufkommen nicht wesentlich zunehmen wird.“ Wir gehen davon aus, dass durch technischen Fortschritt und zunehmende Förderung des öffentlichen Verkehrs der Individualverkehr zahlenmäßig eher abnehmen wird. Bei Vermietung an Konzernfremde oder Organisationen kommt auch ein zusätzlicher Bustransport mit Bündelung der An- und Abreisenden in Betracht. Sowohl ein öffentlicher Verkehr als auch ein anlassbezogener bedarfsabhängiger Shuttle-Verkehr werden als Alternativen nicht ausreichend geprüft – siehe hierzu auch die Verkehrsanbindung des nahe gelegenen Frankensteins bei Halloween-Events.

Über die Ausgestaltung der Stellplatzflächen wird in der Beschreibung keinerlei Aussage getroffen. Es ist zu vermuten, dass, sobald eine planungsrechtliche Absicherung der Parkplätze erfolgt ist, diese auch mit entsprechenden befestigten Belägen DIN-gerecht hergestellt werden. Hierfür sprechen sehr deutlich die Aussagen in der Begründung zur 3. Planänderung (S. 9) „Da in den letzten Jahren auf diesen Flächen auch kurzzeitige Eventveranstaltungen (Zelte, Aufbauten, in denen kulinarisches Angebot gereicht wird) durchgeführt wurden, soll auch diese temporär begrenzte Nutzung bauplanungsrechtlich ermöglicht werden…….Da geplant ist, dass die drei Stellplatzflächen untereinander auch fußläufig erreichbar sind, dürfen innerhalb dieser ‚Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern‘ jeweils zwei maximal 2,0 m breite Fußwege errichtet werden.“ Da die Grünbereiche zwischen den derzeitigen Schotterflächen das Gelände terrassieren und daher starke Hangneigungen aufweisen (Lösswände siehe unten), werden in Folge zwei Treppenanlagen mit entsprechenden Gründungen errichtet werden müssen. Regelmäßige Eventveranstaltungen mit kulinarischem Angebot könnten auf grobem Schotter recht unbequem durchführbar sein.

Es entsteht somit für die o.g. Naturschutzverbände der Eindruck, dass viel eher Erweiterungs- flächen generiert und planungsrechtlich gesichert werden sollen. Das baurechtlich abgesicherte Schaffen von zusätzlichem, befestigtem Parkplatz soll wahrscheinlich dazu dienen, als Vorstufe eine später einfach zu erreichende Bebauung einzuleiten. Sollte von der Lufthansa mittelfristig das Ziel einer Erweiterung verfolgt werden, sollte dies auch so benannt werden!

Durch die auf Seite 9 der Begründung angeführte bauplanungsrechtliche Ermöglichung von Eventveranstaltungen am Standort würde von der Gemeinde Seeheim-Jugenheim zudem mit der Planänderung zukünftig eine „Einzelfallprüfung“ von Events auf dem Gelände aus der Hand gegeben werden. Welchen Vorteil hätten die Gemeinde und ihre Bürger hierdurch? Eher keinen, sondern nur die Nachteile: mehr Verkehr, Lärm, Schadstoffemissionen, Vermüllung etc.

Ein „Mehr“ am Standort „Parkharfe“ zu etablieren, bedeutet auch ein „Mehr“ an Belastung für die Natur. Ein „Mehr“ an Kraftfahrzeugverkehr bedeutet auch ein mehr an Belastung auf der Zufahrtsstraße durch das FFH-Gebiet mit den einhergehenden Störungen wie Abgas- und Lärm- Emissionen sowie zusätzlichem nächtlichem Licht. Diese Aspekte müssten im BPlan angemessen berücksichtigt und in die naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanz einbezogen werden.

Außerdem fehlt in den Planunterlagen eine Betrachtung der künftigen Klimabilanz. Versiegelte Flächen in der Parkharfe hätten einen ungleich höheren nachteiligen Klimaeffekt als eine „kühlende“ Waldnutzung, was in Zeiten eines fortschreitenden Klimawandels nicht außer Acht gelassen werden kann. Wir gehen nicht von einer „Klimaneutralität“ der Planänderung aus. Auch die geplante Förderung des Individualverkehrs – oder warum werden die Parkplätze benötigt? – ist keineswegs klimaneutral. In Zeiten des Klimawandels ist die geplante „Aufrüstung“ unter Aufgabe und Umwandlung von Wald nicht mehr zu akzeptieren. Ein Ausgleich ausschließlich „für Verlust von jüngeren Aufforstungsflächen“ in geringer Ökopunktezahl ist deshalb für den tatsächlich eintretenden bio-ökologischen Verlust nicht ausreichend.

Eine aktuelle Begehung der Planfläche ergab folgende Funde national geschützter Arten, deren Bedeutung im noch nicht vorgelegten Artenschutzbericht „abgearbeitet“ werden müsste: In den Lösswänden zwischen den Parkreihen wurden zahlreich Grabröhren von Wildbienen beobachtet; ein Foto einer „Nistwand“ ist als Anlage beigefügt. Außerdem „flogen“ dort Ödlandschrecken. Die Arten und ihre Bedeutung für den Artenschutz müssten bearbeitet werden. An den Rändern der Parkharfe wurde die prioritäre FFH-Art Spanische Fahne (Euplagia quadripunctaria) angetroffen. Im Frühjahr waren die Rufe des Uhus (Bubo bubo) an der Auffahrtsstraße und in der Parkharfe zu vernehmen. Weitere zufällig gefundene Arten: Kaisermantel (Argynnis paphia), Blindschleiche (Anguis fragilis).

Das Lufthansa-Gelände wird auf drei Seiten vom FFH-Gebiet 6217-305 Kniebrecht, Melibokus und Orbishöhe bei Seeheim-Jugenheim, Alsbach und Zwingenberg umschlossen (nicht Richtung Nord-West, Seeheim). Wir gehen davon aus, dass der Erweiterungsbau nebst Parkgarage auf Grundlage der 2. Änderung des Bauungsplans aus 2006 nur genehmigt werden konnte, weil die als Parkharfe bezeichnete Fläche zum Ausgleich und als Puffer zum FFH-Gebiet wieder in den ursprünglichen Zustand Wald zurückentwickelt werden sollte. Da dies aber nach nunmehr zwölf Jahren immer noch nicht geschehen ist, liegt die Vermutung nahe, dass dies seitens Lufthansa bereits damals nicht ernsthaft beabsichtigt war. Nach „Verstreichen einer Schamfrist“ will die Lufthansa nun auf Basis dieses Fehlverhaltens erneut eine Erweiterung des Geländes und ihrer Aktivitäten auf dem Gelände vornehmen. Das nennt man Salamitaktik. Wir befürchten eine weitere schleichende und auf Jahre hinaus angelegte Entwertung des FFH-Gebietes im Seeheim-Jugenheimer-Bereich durch dieses Vorhaben. Wir sehen bislang weder den Willen noch einen Ansatz, wie die Verluste in und am FFH-Gebiet gleichwertig kompensiert werden könnten.

In der Gesamtschau lehnen wir die beantragte Waldumwandlung gemäß Öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Seeheim-Jugenheim vom 13.07.2018, veröffentlicht 18.07.2018 ab. Wir gehen davon, dass mit der Planänderung lediglich ein Türöffner für zukünftige Erweiterungen auf dem Lufthansa-Gelände im Bereich der „Parkharfe“ geschaffen werden soll – ganz nach dem Motto „zuerst Parkplatz, später dann feste Gebäude“. Die vorgelegten Planunterlagen (Begründung, Umweltbericht) sind bemerkenswert unzureichend!

Wir verlangen stattdessen, die in der 2. Änderung vorgesehene Aufforstung der Fläche als Puffer zum FFH-Gebiet endlich durchzuführen! Wir fordern außerdem einen strengen Schutz des FFH- Inventars. Gleich über der Asphaltstraße hängt hierzu eine Infotafel zu den schützenswerten Falterarten.

Gegen einen kleinen öffentlichen Wald-Wanderparkplatz (ca. 20 mit Kies befestigte Stellplätze) im oberen Bereich der Parkharfe in der Nähe der Hinweistafel FFH-Gebiet bestehen unsererseits keine Bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helga Dieffenbach-Fries
(für den NABU Kreisverband Darmstadt)


Unterlagen liegen zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Seeheim-Jugenheim aus. Einwohner bzw. Betroffene können Stellung nehmen bis einschließlich dem 22.08.2018.

Aktuelle Bauleitplanung „Lufthansa Schulungszentrum, 3. Änderung“

Karte des Gebietes:

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