Jul 212015
 
Windkraftanlage

Foto: NABU/Tino Westphal – Windkraftanlage auf der Neutscher Höhe.

Der NABU Seeheim-Jugenheim ist für erneuerbare Energien, weil wir uns in Verantwortung sehen, für nachhaltigen Naturschutz einzutreten.

Wir kennen die Alternativen: wir verheizen die letzten Urwälder in den Karpaten als Holzpellets in deutsche Öfen und wir vernichten großflächig Wälder und Kulturlandschaft in Ostdeutschland durch neue Braunkohlen-Aufschlüsse. Gerade jetzt.
Wir arbeiten auch nicht nach dem Prinzip: Grüne Energie ja, aber bitte nicht in meinem Vorgarten.
Naturschutzbelange müssen angemessen berücksichtigt werden
Der notwendige Ausbau der Windkraft birgt erhebliche Risiken für die Natur. Auch um diese Risiken zu minimieren und trotzdem die notwendige Steigerung der Windkraftleistung zu erreichen, sind in den Regionalplänen Vorrangflächen für die Windkraft ausgewiesen worden. Außerhalb dieser Flächen sollten keine neuen Windkraftanlegen errichtet werden.
Nicht akzeptabel finden wir, wenn sich Gemeinden regelmäßig über die Vorgaben der Regionalplanung hinwegzusetzen versuchen, übrigens nicht nur bei der Windkraft.
So notwendig Umweltgutachten für Einzelprojekte sind: Da sie immer nur das Einzelprojekt betrachten, können sie die übergreifende Planung in den Regionalplänen nicht ersetzen. Nur diese übergreifende Planung kann sicherstellen, dass die Standorte genutzt werden, die den größten Nutzen bei den geringsten Risiken für die Natur erbringen.
Ausgewiesen Zugkorridore von Zugvögeln sollten für Windkraftanlegen tabu sein.
Die Umweltverträglichkeit muss unbedingt schon bei der Ausweisung der Flächen für Weinkraft erfolgen, nicht erst im Genehmigungsverfahren für die Anlage: Denn dann erfolgen die Umweltverträglichkeitsgutachten im Auftrag des Antragstellers und die Umweltverbände werden nicht mehr beteiligt.
Der NABU Seeheim-Jugenheim fordert, dass bei geplanten Windkraftanlagen die Naturschutzbelange angemessen berücksichtigt werden: pro Einzelstandort müssen Umwelt-Gutachten erstellt und auch zwingend berücksichtigt werden. Der Investor sollte fair kalkulieren können. Sprich: wir wollen keine generelle Verhinderungsstrategie.
Die in der Betriebsgenehmigung erteilten Auflagen, z.B. Abschaltzeiten, müssen eingehalten und veröffentlicht werden! Bisher werden sie als Betriebsgeheimnis behandelt, unterliegen somit keiner sozialen Kontrolle.
Wenn der NABU ein Maßnahme befürwortet, muss unterm Strich zwingend ein NETTOGEWINN für den Naturschutz herauskommen. Das wäre das erste Mal in der Geschichte der Energiegewinnung.

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