Sep 092015
 

Im Herbst alte Schwalbennester nicht entfernen

In den ersten Septembertagen treten viele Schwalben die lange Reise in ihre Winterquartiere im südlichen Afrika an. „Mit dem Fortzug der Schwalben erhält der Herbst seinen Einzug. Vielen Menschen, die den ganzen Sommer lang Schwalben unter ihrem Dach beherbergt haben, fällt der Abschied von den fröhlichen Zwitscherern schwer“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Gerhard Eppler. Mehl- und Rauchschwalben gehören zu den beliebtesten heimischen Singvögeln. Aufgrund der guten Nahrungsbedingungen in diesem Jahr konnten viele Schwalbeneltern ihre Brut erfolgreich durchbringen. „Die große Anzahl an Insekten im Frühling hat es den Vogeleltern leichter gemacht, ihre dauernd bettelnden Jungen gut zu versorgen“, so Eppler.

Zum Schutz von Schwalben ruft der NABU dazu auf, alte Nester an Hauswänden, in Ställen und Carports nicht zu entfernen, da sie von den Schwalben im nächsten Jahr gern wieder bezogen werden. „Für die Schwalben ist es im Frühling einfacher, das alte Nest zu reparieren, als aus 700 bis 1.500 Lehmkügelchen mühsam ein neues Nest zu mauern“ so der Biologe Eppler. Die Fähigkeit, sich einen guten Nistplatz zu merken und im nächsten Jahr dorthin zurückzukehren, sei gerade in der heutigen Zeit eine wichtige Überlebens-Strategie der Schwalben. Denn es gibt immer weniger geeignete Brutplätze an oder in Gebäuden. Aufgrund der zunehmenden Flächenversiegelung ist auch lehmiges Baumaterial für das Nest immer schwerer zu finden.

Nicht jeder Hausbesitzer weiß, wie er mit den kunstvollen Nestern des Akrobaten der Lüfte an der Hauswand im Herbst umgehen soll. „Als Hauseigentümer darf man auch verlassene Schwalbennester nicht einfach entfernen, sie sind gesetzlich geschützt“, erläutert Eppler. Schwalbennester unterliegen einem besonderen Schutz, der im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist. Wer Schwalbennester zerstört, kann mit einer Geldbuße bestraft werden. „Schwalbennester sind deshalb von Mietern und Hauseigentümern zu dulden“, so Eppler. Wenn im Zuge von Baumaßnahmen Nester entfernt werden müssen, hat der Hausbesitzer für Ersatz durch künstliche Nisthilfen zu sorgen. Am besten ist es, sich vor Beginn von Bauarbeiten am Haus mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen und die Ersatzmaßnahmen mit ihr abzustimmen.

Dann ist man als Hauseigentümer auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidet eventuelle Rechtsstreitigkeiten. Zum Schutz von Schwalben und ihren Nestern empfiehlt der NABU Hessen außerdem, Dächer und Dachrinnen nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zu erneuern. Der naturfreundlichste Termin für Sanierungs-Arbeiten am Haus ist die Zeit zwischen Oktober und Februar. Konflikte mit Schwalbennestern gibt es manchmal mit dem Kot, der die Hausfassade verschmutzen kann. Mit einem mindestens 70 Zentimeter unterhalb der Nester angebrachten Kotbrett kann das Problem dauerhaft gelöst werden. Da es in der ausgeräumten Landschaft immer weniger Lehmpfützen gibt und den Mehlschwalben deshalb oft das Material zum Nestbau fehlt, empfiehlt der NABU, die flinken Sommervögel generell mit Nisthilfen zu unterstützen. Ein Schwalbenkasten an der Hauswand oder ein Schwalbenhotel im Garten sind eine willkommene Hilfe für die gefiederten Insektenjäger. Die künstlichen Nisthilfen für das nächste Jahr können schon jetzt im Herbst montiert werden.

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